Belgien lehnt die Auslieferung eines Katalanen an Spanien definitiv ab

Puigdemont und Comín im Januar 2020 im Europaparlament. Bild:EP/CC BY-SA-4.0

Mit dem Urteil ist eine Vorentscheidung für den Ex-Präsidenten Puigdemont gefallen und dem Missbrauch über Europäische Haftbefehle ein Riegel vorgeschoben worden.

„Game over“ hat der ehemalige katalanische Regierungschef Carles Puigdemont aus seinem belgischen Exil getwittert  und damit die Entscheidung der Justiz in seinem Exilland gewürdigt. Der Brüsseler Berufungsgerichtshof hatte vergangene Woche geurteilt, die Auslieferung des ehemaligen katalanischen Kulturministers Lluís Puig über einen Europäischen Haftbefehl aus Spanien abzulehnen.

Puigdemont bezieht sich im Tweet aber darauf, dass nun die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet hat, einen letzten Widerspruch gegen das Urteil am Kassationsgericht zu versuchen. Schon in der 1. Instanz hatte Belgien Spanien erklärt, der Oberste Gerichtshof in Madrid sei nicht dafür zuständig, den Haftbefehl gegen den ehemaligen Kultusminister zu beantragen. Das Berufungsgericht weist diese Kompetenz den ordentlichen Gerichten und einem „gesetzlichen Richter“ in Katalonien zu, die übergangen wurden, womit ein „Grundrecht verletzt“ wurde.

Das Gericht ging aber noch zwei Schritte weiter. Es nahm im Urteil nun der Staatsanwaltschaft jegliche Lust darauf, ihr Glück noch in der letzten Instanz zu versuchen. Denn die Richter stellten auch auf die Stellungnahmen der UN‐Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ab. Die wirft Spanien vor, dass katalanische Politiker und Aktivisten willkürlich inhaftiert wurden und fordert deshalb wiederholt ihre Freilassung. Angesichts der Tatsache, dass Spanien immer wieder vom Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verurteilt wird, weil politischen Gegnern keine fairen Verfahren erhalten, zweifelt das Brüsseler Berufungsgericht an der Unabhängigkeit der spanischen Justiz. Es stuft die Wahrscheinlichkeit hoch ein, dass Puig nicht in den Genuss der Unschuldsvermutung kommen könnte. Die Verteidiger hatten dazu entsprechende vorverurteilende Stellungnahmen vorgelegt.

Die belgische Justiz hat damit dem versuchten Missbrauch des Europäischen Haftbefehls einen Riegel vorgeschoben. Denn der sieht eigentlich vor, ohne tiefergehende Prüfung Auslieferungen zu ermöglichen. Doch in Belgien wird genauer geprüft. Damit ist eine Vorentscheidung über Puigdemont und seinen ehemaligen Gesundheitsminister Toni Comín gefallen, der ebenfalls im belgischen Exil lebt. Deren Auslieferung will Spanien ebenfalls erreichen. Doch im Fall Puigdemont wurde die schon von der deutschen Justiz abgelehnt, da Spanien keine Beweise für eine Rebellion oder einen Aufruhr vorlegen konnte. Trotz allem wurden katalanische Politiker und Aktivisten in Spanien wegen Aufruhr zu bis zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil sie ihre Bevölkerung friedlich über die Unabhängigkeit abstimmen ließen.

Puigdemonts Anwalt  Gonzalo Boye, der nun selbst in Spanien kriminalisiert wird, hält das Verfahren im Europaparlament über die Entscheidung, beiden Europaparlamentariern die Immunität zu entziehen, für „wenig sinnvoll“. Dort wird demnächst darüber entschieden. Erst danach kann die belgische Justiz prüfen, ob Puigdemont und Comín an Spanien ausgeliefert werden dürfen. „Doch die belgische Justiz wird das Gleiche urteilen, wie im Fall von Minister Puig.“ Deshalb sei der Vorgang im Parlament „unnütz“. Am 14. werde die Verteidigung den administrativen Vorgang im Europaparlament abschließen. „Wir werden gewinnen“, ist Boye überzeugt. Die Frage für ihn ist nur, ob das schon Europaparlament geschehe oder erneut über den Umweg der belgischen Justiz.

Ähnliche Beiträge: