Corona-Ausnahmezustand für immer?

Ministerpräsident Kretschmann informierte am 26. Januar im BW-Landtag über die neuen Corona-Regeln. Screenshot von YouTube-Video der RegierungBW

In Baden-Württemberg soll die erste Stufe des Virusalarms selbst dann gelten, wenn es keinen Covid-Patienten in einem Krankenhaus gibt.

 

Seit Monaten fallen Infektionsgeschehen und Krankheitsgeschehen bei Corona auseinander. Seit einiger Zeit erfahren wir täglich neue Höchststände an Infizierten. Das Robert-Koch-Institut meldete für den 2. Februar 2022 exakt 236.120 Neuinfektionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 1283 Infizierten pro 100.000 Einwohner. Doch gleichzeitig werden niedrige, nahezu gleichbleibende, nur leicht steigende Raten von Krankenhauspatienten gemeldet. Die Hospitalisierungsrate beträgt um die 5 pro 100 000 Einwohner. Intensivpatienten wiederum stellen darunter nur einen Bruchteil dar. Corona entwickelt sich zu einer Krankheit ohne Kranke. Diese Entwicklung konnte schon im Herbst 2021 beobachtet werden, aller amtlicher und medialer Alarmhysterie zum Trotz.

Im Frühjahr 2021 wurde die sogenannte 7-Tage-Inzidenz der Neuinfizierten als Kriterium für die Verhängung von Corona-Maßnahmen abgelöst durch die sogenannte Hospitalisierungsrate. Das könnte man als vernünftige Entscheidung bezeichnen, weil bei einer Krankheit schließlich zählt, wie viele Menschen erkranken oder sterben und nicht, wie viele sich lediglich folgenlos infizieren. Zumal die Infiziertenzahl relativ ist und beispielsweise an der Anzahl der durchgeführten Tests gemessen werden müsste. Werden mehr Tests durchgeführt, werden eben auch mehr Infizierte registriert. Eigentlich eine Binsenweisheit. Die Tests machen lediglich einen Befund sichtbar, der längst vorliegt.

Interessant ist nun aber, dass die Bezugsgrößen (Anzahl der Tests, Zahl der Infizierten) etwas über die Gefährlichkeit des Virus aussagen. Bei niedriger, gleichbleibender Krankenzahl ist das Virus umso ungefährlicher je höher die Infiziertenzahl ist. Zur Zeit müsste man sich also hohe Zahlen von Neuinfektionen wünschen. Insofern war das neue Dogma der allgemeinen Infektionsvermeidung eine verhängnisvolle Festlegung. Allerdings eine, die weitreichende und autoritäre Eingriffe der Exekutive in die Gesellschaft, die Demokratie und vor allem in die Rechte des Individuums ermöglichte.

Ob von 100 Getesteten 10 infiziert sind und einer erkrankt, oder ob von 100.000 Getesteten 10.000 infiziert sind und einer krank wird, ist nicht nur ein großer Unterschied, sondern eben auch ein aufschlussreicher Befund. Trotzdem wird das so gut wie nie dargestellt. In Baden-Württemberg beispielsweise wird die Anzahl der täglichen Corona-Schnelltests nicht einmal erfasst, da, so das Landesgesundheitsministerium auf Nachfrage, „negative Testergebnisse nicht meldepflichtig“ seien. Die Anzahl der Erkrankten dagegen könnte als absolut gelten, lässt man für den Moment einmal unberücksichtigt, dass nicht jeder angebliche Corona-Kranke auch tatsächlich corona-krank ist und nicht jeder Coronatote an Corona gestorben ist. Beide Zahlen sind nachweislich zu hoch. Aber das ist ein anderes Thema.

Zurück zum Frühjahr 2021 als beschlossen wurde, anstelle der Infektionsinzidenz solle die Hospitalisierungsrate nun der Wegweiser für den Umgang mit der Viruskrankheit sein, sprich die Anzahl der Corona-Erkrankten in den Hospitälern. Danach sollten sich die politisch-gesellschaftlichen Regeln und Maßnahmen richten.

Im Sommer 2021 stiegen die Infektionszahlen der sogenannten Corona-Delta-Mutante wieder an, unter anderem, weil die Schüler alle paar Tage getestet wurden.

Die Krankenzahlen aber blieben niedrig. Infektions- und Krankheitsgeschehen gingen wie eine Schere auseinander. Vor allem die niedrige Hospitalisierungsrate gab einen Corona-Alarm nicht her. Nun musste man erleben, dass sich die Regierungen, aber auch der Großteil der Medien, wieder auf die eigentlich ausrangierte Zahl der Neuinfektionen stützte und nun den Alarm schlagen konnten, den sie mutmaßlich schlagen wollten.

4-stufiges Ampel-Alarm-System

Baden-Württemberg, um bei diesem Bundesland zu bleiben, richtete Mitte September drei eskalierende Corona-Reaktionsstufen ein: Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe. Die Basisstufe galt als grundsätzliche Stufe für das virulente Infektions- und Krankheitsgeschehen. Die Warnstufe wurde ausgerufen, wenn acht von 100.000 Einwohnern im Krankenhaus behandelt werden mussten oder wenn landesweit 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt waren. Die Alarmstufe galt ab 12 Hospitalisierten oder 390 Intensivpatienten. Je nachdem lösten Warn- und Alarmstufe die spezifischen Coronamaßnahmen wie Maskenpflicht oder 2G-, 3G-Regeln aus.

Am 18. November 2021 kam es zu einer letzten Konferenz der scheidenden Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und den zwei -präsidentinnen der Länder, um die Coronaregeln bundesweit zu vereinheitlichen. Dabei wurde die Formel 3/6/9 festgelegt. Bei 3 Hospitalisierten sollte die Basisstufe greifen, bei 6 die Warnstufe, bei 9 die Alarmstufe. Die Eingriffsgrößen, die beispielsweise 3G, 2G oder 2G + zur Folge hatten, wurden stark nach unten korrigiert. Das Corona-Regime wurde strenger.

Doch Baden-Württemberg mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) reichte das nicht. Seit 28. Januar 2022 gilt ein 4-stufiges Ampel-Alarm-System. Neben der Basisstufe und der Warnstufe gibt es nun die Alarmstufen I und II. Allerdings nicht, um die Maßnahmen nach „oben“ auszuweiten, sondern um sie schon früher weiter „unten“ beginnen zu lassen. Die Warnstufe gilt nicht mehr ab einer Hospitalisierungsrate von sechs, beziehungsweise einst acht, sondern bereits ab 1,5 (eineinhalb Krankenhauspatienten pro 100 000 Einwohner). Die Zahl der Intensivpatienten blieb mit 250 gleich. Die Alarmstufe I gilt ab einer Hospitalisierungsrate von drei, statt wie einst von 12. Die neue Alarmstufe II gilt ab einer Hospitalisierungsrate von sechs. Im Februar 2022 greifen also verschärfte Maßnahmen, wo im September 2021 noch nicht einmal die Warnstufe ausgelöst worden wäre. So organisiert man den Notstand und legitimiert den Ausnahmezustand.

Beachtenswert ist, welche angeblichen „Corona-Schutzmaßnahmen“ mit den nach unten gedrückten Schwellenwerten verbunden werden. Dazu hat das Gesundheitsministerium ein Schaubild veröffentlicht, das einerseits beeindruckend chaotisch und kleinkariert ist, andererseits aber die wirkungsvollen administrativen und exekutiven Möglichkeiten veranschaulicht.

So gilt die Regel 2G + (Geimpft, genesen + getestet), wo im letzten Herbst noch nicht einmal 3G gegolten hätte. Von Mitte Februar an gilt übrigens in Gottesdiensten 3G, also Testzwang.

Auffallend ist die Herabsetzung der Eingriffsschwelle bei einer Hospitalisierungsrate von 1,5. Damit sind bereits Kontaktbeschränkungen verbunden, die 3G-Regel (Getestet) bei Sportveranstaltungen im Freien oder die 2G-Regel in Gaststätten.

Die Basisstufe inklusive aller Corona-Maßnahmen beginnt bei und mit „Null“

Das Gesundheitsministerium in Stuttgart erklärt in Verdrehung der Verhältnisse, mit dem Schwellenwert von 1,5 sei lediglich eine „weitere Stufe mit milderen Maßnahmen“ eingeführt worden, um das Infektionsgeschehen „frühzeitiger bremsen zu können“. Das ist Verschleierungsrhetorik. Tatsächlich verhält es sich so, dass schärfere Maßnahmen schon frühzeitiger eingeführt werden.

Wenn Corona-Maßnahmen derart früh angewandt werden, ist ein Ende der Pandemiepolitik schwer abzusehen. Und wer die Eingriffsstufen derart niedrig ansetzt, der will die Alarmbereitschaft und den politischen Ausnahmezustand unbefristet verlängern. Eine Corona-Politik der Perspektivlosigkeit.

Dazu passt und muss besonders nachdenklich stimmen, was sich hinter der sogenannten „Basisstufe“ verbirgt, die unterhalb der Eingriffsschwelle einer Hospitalisierungsrate von 1,5 gilt. Die Basisstufe gilt ab einer Hospitalisierungsrate von Null bis – vereinfacht gesagt – 1,4 sowie von Null bis 249 Intensivpatienten. Entscheidend nun: Der Schwellenwert „Null“ beendet die Basisstufe nicht etwa und damit alle Corona-Maßnahmen. Im Gegenteil: Die Basisstufe inklusive aller Corona-Maßnahmen beginnt bei und mit dieser „Null“. Das bestätigt auch das Gesundheitsministerium. Das heißt aber nichts anderes, als dass sie immer gelten kann, selbst, wenn es keinen einzigen Corona-Kranken in einem Krankenhaus mehr gibt. Auch ohne Corona-Erkrankte legt die Basisstufe zum Beispiel 3G-Regeln für Gaststätten oder die Benutzung von Bussen und Bahnen im öffentlichen Verkehr fest.

Damit hat sich die Exekutive ein Instrument geschaffen, mit dem sie ihr Corona-Management jederzeit wiederbeleben kann.

Wie mutwillig die Regierenden mit ihren eigenen Regeln umgehen, zeigte Baden-Württemberg Anfang Januar 2022. Weil die Infektionszahlen der Virusvariante Omikron anstiegen, wurde einfach verfügt, dass die Alarmstufe II bis zum 1. Februar gelten soll, unabhängig davon, ob die festgelegten Größen erreicht werden oder nicht. Sagenhafte Begründung: Ein erneuter „Anstieg der Hospitalisierungszahlen sei zu erwarten“. Das heißt: Die Maßnahmen hatten nicht einmal mehr eine nominelle Grundlage, sondern beruhten auf „Erwartungen“ oder Vermutungen, letztlich auf Spekulationen.

Die Kretschmann-Strobl-Lucha-Regierung hält sich an ihre eigenen Regeln nicht. Sie tut das, was man Corona-Demonstranten ständig vorwirft. Hier ist sie, die typische Corona-Willkür. Die Methodik ist die: Man legt ein Arsenal von Maßnahmen fest und beschließt, wann sie gelten sollen. Notfalls senkt man die Schwelle immer weiter oder ergeht sich in Anordnungen ohne jede Bedingung.

Grundlage der „Verordnungsermächtigungen“, wie die Verordnungspolitik der Bundesländer ehrlicherweise heißt, ist das zweifelhafte Infektionsschutzgesetz (IfSG), das den Bundesgesundheitsminister ermächtigt, unter Umgehung des Bundesrats eigenständig Gesetze und Maßnahmen zu erlassen sowie seinerseits die Landesregierungen zu ermächtigen, im Corona-Falle mittels Verordnungen zu regieren.

Dazu können mehrere Grundrechte einschränkt werden: Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Grundgesetz), Freiheit der Person (Art. 2), Versammlungsfreiheit (Art. 8), Brief- und Postgeheimnis (Art. 10), Freizügigkeit (Art. 11), Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13). Man könnte noch Artikel 5, Meinungsfreiheit, dazunehmen, denn manche Bürgermeister verbieten Spaziergangsdemos mit der inhaltlichen Begründung, sie würden sich „gegen die Regelungen der Corona-Verordnung“ richten. Das IfSG à la Corona galt ab dem März 2020 zunächst befristet und gilt nun unbefristet, obendrein auch für andere Viren und Krankheiten. Damit wurde das Corona-Recht bereits verstetigt.

Die grün-schwarze Landesregierung hat das nun für Baden-Württemberg extra umgesetzt.

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5 Kommentare

  1. Schade, dass nun auch hier Querschläger ihr Unwesen treiben dürfen. Wer bei Covid von einer Krankheit ohne Kranke schwadroniert, kann nicht ernst genommen werden. Im 7 Tage-Schnitt verzeichnet die Welt derzeit ca. 10’500 Todesopfer pro Tag, mit steigender Tendenz. In Deutschland liegt dieser Wert derzeit bei 145. Nach einer Reduktion, hat er sich in den letzten Tagen stabilisiert.
    Gewiss trifft zu, dass Omikron statistisch etwas mildere Krankheitsverläufe verursacht, ein Effekt, der durch die durch Impfungen erworbenene (Teil-)Immunität aber grösser aussieht als er ist. Und gelingt es dem Virus wieder, bei den älteren Jahrgängen Fuss zu fassen, nehmen die Opferzahlen auch wieder zu. Derzeit in Schweden zu beobachten.
    Es ist hochpolemisch und typisch querschlägerisch wie im Titel erfolgt, die Präventivmassnahmen als auf Dauer gestellte darzustellen. Das ist Unsinn, daran hat niemand auch nur das geringste Interesse. Schon nur wegen ihres geschäftsschädigenden Charakters. Die zum Teil chaotische deutsche Pandemiepolitik ist gewiss alles andere als gesamthaft adäquat, sie ist aber gesamthaft gewiss nicht zu restriktiv sondern war im Gegenteil über die ganze Zeit enorm wirtschaftsfreundlich. Gewinn vor Gesundheit. Dass die Schweizer Nachbarn diesbezüglich noch krasser sind, ändert daran nichts.

    1. Ich würde dir so gerne was entgegnen, weiß nur nun schon, dass es vergebene Liebesmühe wäre.
      Du darfst dich dann bei einem Schwurbler deiner Wahl entschuldigen, wenn dir das Licht aufgeht.
      Irgendwelche Zahlen ohne Quelle zu nennen und diese nicht ins Verhältnis zu setzen, nichtssagend….

    2. Lieber Pnyx,

      magst du die Anzahl der täglich mit oder an Corona versterbenden Menschen von 145 ins Verhältnis setzen? Wusstest du zum Beispiel, dass im Durchschnitt 2500 Menschen täglich sterben in Deutschland?
      Aber sei es drum. Mittlerweile bin ich es gewöhnt, dass Hardliner wie du Zahlen eher ungern ins Verhältnis setzen, wenn es dem Paniknarrativ zuwider läuft.

      Weit mehr irritiert mich dein aggressiver Tonfall in deiner verstörenden Feststellung „Es ist hochpolemisch und typisch querschlägerisch wie im Titel erfolgt, die Präventivmassnahmen als auf Dauer gestellte darzustellen. Das ist Unsinn, daran hat niemand auch nur das geringste Interesse.“.
      Wie kommst du darauf? Im Gegensatz zu dir hat der Autor schön herausgearbeitet, dass keine nominellen Grundlagen mehr bestehen für „Präventivmaßnahmen“ – von denen, ganz nebenbei, vor allem die Superreichen profitieren. Findest du das nicht auch bedenklich?

      Aber ja, du hast bestimmt Recht. Der Kapitalismus ist eine Verschwörungstheorie und keiner hat Interesse an der Aufrechterhaltung der Maßnahmen ;).
      „Corona gleicht einem Goldrauch für Milliardäre“, titelten kürzlich verschiedene Blätter. So haben die zehn reichsten Personen hierzulande ihr Vermögen seit Beginn der Pandemie um fast 80 Prozent von rund 125 Milliarden auf etwa 223 Milliarden Euro steigern können. Dieser Zuwachs entspricht annähernd dem Gesamtvermögen der ärmsten 40 Prozent, also von 33 Millionen Deutschen.

      Die Korrelation von Vermögenszuwachs auf der einen Seite und dem Armutszuwachs auf der anderen Seite ist dir ganz bestimmt bekannt, lieber Pynx?

      Und dieser beispiellosen, globalen Umverteilung von Unten nach
      Oben wird die Feuerkraft einer Armee neuer Zensur- und Überwachungsinstrumente zur Seite gestellt. Das Covid-Zertifikat und die nun im Raume stehende Einführung eines Impfregisters sind nur ein paar wenige Beispiele hin zum gläsernen Bürger.

      Aber auch das stete Bestreben der Herrschenden, den Überwachungsstaat weiter auszubauen, ist eine hanebüchene Verschwörungstheorie, nicht wahr?

      Es stünde dir gut, wenn auch du dich einreihtest in den Kampf gegen den fortschreitenden neofeudalen Überwachungskapitalismus , anstatt dich an angeblichen „Querschwurblern“ abzuarbeiten.

      Ein paar Leseempfehlungen dazu hier:
      https://gewerkschaftsforum.de/wirtschaftskrise-pandemie-der-zentralbanker-covid-19-das-wahre-an-den-verschwoerungstheorien-und-die-aufgabe-der-linken/
      https://www.wsws.org/de/articles/2021/06/24/pol1-j24.html
      https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2021/registermodernisierungsgesetz-der-letzte-schritt-zum-gaesernen-menschen/

  2. Ich entnehme deinem ausweichenden Kommentar, dass man dem Autor, der sich mit inkonsistenten Rgierungshandeln beschäftigt, im Kern nichts vorwerfen kann. Überdies sind deine pauschalisierten Verdächtigungen, die ins übliche Schubladendenken passen, nicht geeignet, dich glaubwürdig erscheinen zu lassen.

  3. Irritierend ist dann, dass die Inzidenzzahlen irgendwie nicht mehr so vorrangig sind und dass des öfteren betont wird, dass aufgrund fehlender Tests, diese wahrscheinlich noch höher sind als gemeldet.

    Dann könnte man ja noch eher auf die Idee kommen, dass zumindest Omikron sich „zu einer Krankheit ohne Kranke“ entwickelt hat. Der Lungenfacharzt Vosshaar nennt die Variante sogar ein „Geschenk der Natur“.

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