NSU: Wenn Polizei und Politik einen Polizistenmord nicht aufklären wollen

Bild: DBT/Gärtner

Vor 15 Jahren (am 25. April 2007) wurde die Beamtin Michèle Kiesewetter in Heilbronn von Unbekannten erschossen und ihr Kollege lebensgefährlich verletzt – Eine Tat, die bis in die Gegenwart führt.

Aufgeklärt – nicht aufgeklärt – aufgeklärt – nicht aufgeklärt. Erst im Dezember 2021 wurde das letzte Urteil des Münchner NSU-Prozesses rechtskräftig (Letzter Akt im NSU-Prozess) – doch die politische Behandlung des Skandals wird fortgesetzt.

Voraussichtlich im Mai richtet der bayerische Landtag wieder einen NSU-Untersuchungsausschuss ein. Dass Abgeordnete den Terrorkomplex erneut untersuchen wollen, ist zugleich ein Beleg dafür, wie ungelöst er ist. Der Raub-, Mord- und Bombenserie, die 1998 begann und im November 2011 ein vorläufiges Ende fand, fielen neun Menschen mit migrantischen Wurzeln sowie eine deutsche Polizistin zum Opfer, Dutzende andere Menschen wurden zum Teil erheblich verletzt.

Der Skandal bricht alle Dimensionen. Der neue Untersuchungsausschuss in Bayern ist der zweite in dem Bundesland und bundesweit der insgesamt fünfzehnte: Neben den Ausschüssen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Brandenburg, gab es je zwei im Bundestag, in Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg. In Mecklenburg-Vorpommern läuft derzeit ebenfalls der zweite U-Ausschuss. Dabei geht es neben den ungeklärten Fragen zum NSU auch um aktuelle rechtsextreme Erscheinungen wie die waffenaffine Prepper-Vereinigung namens „Nordkreuz“.

Auch für Hamburg, wo NSU-Mord Nummer 3 verübt wurde, wird eine parlamentarische Untersuchungskommission gefordert. Zur Bilanz zählt noch der Strafprozess von München, der fünf Jahre dauerte, aber viele Fragen nicht beantwortete und stattdessen eigene Ungereimtheiten hervorbrachte.

So viele Untersuchungsausschüsse und dennoch keine Aufklärung. Das spricht nicht gerade für die Arbeit der Parlamente. Im Gegenteil: Heute wissen wir, dass die Aufklärung zwar auch an den Vertuschungen seitens der Sicherheitsbehörden gescheitert ist, letztlich aber an der Politik, die die Hintergründe aufklären könnte, es aber nicht tut. Bestes Beispiel ist Thüringen, wo die rot-rot-grüne Regierungskoalition den dortigen NSU-Ausschuss auflaufen ließ. Das SPD-geführte Innenministerium verweigerte die Herausgabe von Akten und Informationen zu den Verfassungsschutz- und Polizeispitzeln im Mischmilieu von Organisierter Kriminalität (OK) und Rechtsextremismus. Der Ausschuss in Erfurt konnte so seinen „Untersuchungsauftrag nicht erfüllen“, wie seine Vorsitzende beklagte, die derselben Partei angehört wie der Innenminister.

Wie Aufklärung mittels eines Untersuchungsausschusses verhindert wird

Während in Thüringen der Ausschuss nicht konnte, wie er wollte, war es in Baden-Württemberg der Ausschuss selber, der nicht aufklären wollte. Er tat alles, damit das NSU-Verbrechen in jenem Bundesland, der Polizistenmord von Heilbronn, ungelöst blieb – beziehungsweise innerhalb des offiziellen Narrativs blieb und als (alleinige) Tat der NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos dargestellt wurde, woran es grundlegende Zweifel gibt. Die Arbeitsbilanz des BaWü-Ausschusses ist die einer langen Reihe von Unterlassungen und Verweigerungen bis hin zu Manipulationen.

Am 25. April jährt sich der Mord an Michèle Kiesewetter und der Beinahemord an ihrem Kollegen Martin A. zum 15. Mal. Nach wie vor existieren mehrere offene Spurenkomplexe, die heute hier nur kurz benannt werden sollen: Eine NSU-Spur, eine Drogenspur, eine Polizeispur und eine FBI-Spur (Der Polizistenmord von Heilbronn).

Die offenen Spuren dokumentieren ebenfalls die prinzipielle Verweigerungshaltung des baden-württembergischen Landtags und seines zweifachen U-Ausschusses in den Jahren 2015 bis 2018. Zunächst hatten die Fraktionen im Landtag nach der Aufdeckung des NSU im November 2011 drei Jahre lang keinerlei Interesse an einem Untersuchungsausschuss (UA) und haben das auch wiederholt und explizit geäußert, vor allem von Seiten der CDU, SPD und FDP. Als es dann doch zum Ausschuss kam, weil der öffentliche Druck ihn erzwang, saßen dieselben Abgeordneten als Obleute in der Runde, die ihn bis dahin vehement abgelehnt hatten. Nun wurde versucht, die Aufklärung mittels eines UA zu verhindern. Beispiele.

Da ist die Geschichte des Ehepaars Zeliha und Muzaffer K. Sie waren am Tattag zur Tatzeit unweit des Tatortes Theresienwiese unterwegs. Gegen 14:15 Uhr, kurz nach dem Anschlag, fiel ihnen ein hektisch flüchtender Mann auf, der sich augenscheinlich vor einem kreisenden Polizeihubschrauber  im Gebüsch verstecken wollte. Die Polizeiermittler nahmen ihre Beobachtung ernst und ließen ein Phantombild von dem Mann erstellen. Es hatte – rückblickend betrachtet – keine Ähnlichkeit mit den angeblichen Tätern Böhnhardt und Mundlos. Damit wäre zugleich die offizielle Täterversion in Frage gestellt. Die Veröffentlichung des Phantombildes für die Fahndung wurde von der Staatsanwaltschaft in Heilbronn seltsamerweise untersagt.

Als die beiden Zeugen im September 2015 vor dem U-Ausschuss in Stuttgart ihre Beobachtungen vom 25. April 2007 schilderten, berichtete Zeliha K.  noch von einem zweiten fliehenden Mann damals. Den hatte sie bis dahin nicht erwähnt, weil er ihrem Ehemann nicht aufgefallen war und sie deshalb unsicher war.

Was die Zeugin dann dem Gremium noch schilderte, lässt aufhorchen, wurde aber nie aufgeklärt. Im März 2015 seien sie von zwei Kriminalbeamten zu Hause aufgesucht worden. Das war wenige Wochen, nachdem der NSU-Ausschuss seine Arbeit aufgenommen hatte. Die beiden Ermittler, eine Frau und ein Mann, hätten ihnen eine Mappe mit Fotos von Männern gezeigt und auf einem habe sie den zweiten Fliehenden vom Tag der Tat wiedererkannt.

Nach dieser Aussage fragte der Ausschuss bei relevanten Behörden nach dem Vorgang: Bundesanwaltschaft (BAW), Bundesamt für Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowie die Heilbronner Polizei. Alle verneinten, damit zu tun zu haben beziehungsweise von diesen Ermittlungen zu wissen. Nicht angefragt hatte der Ausschussvorsitzende das Bundeskriminalamt, das eigentlich nicht ohne Wissen der BAW agiert.

Obwohl der Ausschuss die Beobachtung der Zeugin K. ernst nahm und zunächst explizit als glaubwürdig bezeichnete, änderte er seine Bewertung im Abschlussbericht um 180 Grad ab. Die Aussage wird nun als „unglaubhaft“ bezeichnet. Für die Zeugin ist das dramatisch, weil es ihr den Schutz des Parlamentes entzieht. Für den Ausschuss ist es bequem, weil er darauf verzichtet, sich mit den in Frage kommenden Ämtern auseinanderzusetzen sowie die Öffentlichkeit über diese besonderen Hintergründe zu informieren. Man muss davon ausgehen, dass die K.s zwei mögliche Täter oder Mittäter identifiziert haben und die Ermittlungsbehörden das nun wissen.

Der Vorgang zeigt zugleich, dass der Mord von 2007 und der intransparente Umgang damit bis in die Gegenwart reicht.

An dieser Stelle muss noch erwähnt werden, dass der Südwest-Rundfunk (SWR) zunächst sämtliche Zeugenbefragungen bei allen Sitzungen im Landtagsausschuss aufzeichnete, es sei denn Zeugen widersprachen explizit. Nach Ende des Ausschusses hat der Sender diese Aufzeichnungen allerdings unerfindlicherweise gelöscht, angeblich wegen Platzmangels. Die Aussage von Frau K. ist unwiederbringlich verloren.

Dann ist da – zweites Beispiel – die Geschichte von den zwei FBI-Agenten, die zur Tatzeit am Tatort waren und Zeugen der Tat geworden sein sollen. Das geht aus einem offiziellen Schriftwechsel zwischen Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst, Bundesanwaltschaft und Bundeskanzleramt zweifelsfrei hervor. Warum die FBI-Beamten vor Ort waren, ist nicht ganz klar. Möglicherweise im Rahmen von Ermittlungen gegen die sogenannten islamistischen „Sauerland“-Terroristen. Als Hinweise auf den Sachverhalt bekannt wurden, tauchten die deutschen Behörden ab und hielten sich von diesen US-Dingen fern.

Und der Ausschuss? Direkt nach dem ersten Zeugen, dem etwa ein Dutzend folgen sollte, stand für mehrere Abgeordnete das Ergebnis bereits fest: An der Sache sei nichts dran, sie sei zusammengefallen wie ein Kartenhaus. In ihrem Abschlussbericht erklären sie – offen wahrheitswidrig – den vorliegenden Behördenschriftwechsel zu Brief-„Entwürfen“, die dann korrigiert worden seien und die keine Unterschrift trügen. Das trifft aber nicht zu. Und obwohl sich bei den Ermittlungen sogenannte Europol-Kreuztreffer ergaben, also Telefonnummern, die sowohl am Tatort Theresienwiese registriert wurden, als auch im Zusammenhang mit der „Sauerland“-Zelle, behaupten die Abgeordneten, es gebe keinen „Sauerland“-Bezug.

Zur Nicht-Behandlung seitens des U-Ausschusses gehören die sogenannten Gothaer Protokolle des LKA Stuttgart. Weil am 4. November 2011 im thüringischen Eisenach bei den toten Mundlos und Böhnhardt die Polizeipistolen aus Heilbronn gefunden wurden, begaben sich württembergische LKA-Beamte sofort nach Thüringen. Bei den Lage- und Einsatzbesprechungen in Gotha machten sie ihre eigenen Notizen, aus denen hervorgeht, dass das Trio Kontakt zu Sicherheitsbehörden gehabt haben soll. Dieses Dokument hat der Stuttgarter Ausschuss nie behandelt und keine Zeugen dazu befragt. Stattdessen kam es im Thüringer- und im Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Sprache.

Ungeklärte Rolle von V-Leuten

Unaufgeklärt ließ der Ausschuss die Rolle der V-Leute in der rechtsextremen Szene von Baden-Württemberg oder anderen Bundesländern. Stephan L. war Deutschlandchef des Netzwerkes Blood and Honour und zugleich V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Er zog von Berlin in den Südwesten, wo er bei seinem Kameraden Markus Fr. wohnte. Der wiederum war die Spinne im Neonazi-Netz von Baden-Württemberg und wurde bei den Sicherheitsbehörden als „eingestuft“ geführt. Sprich: Er war mutmaßlich ein Spitzel entweder des LKA oder des LfV. Beide Zeugen und Szenebeteiligte, L. und Fr., ließ der Ausschuss auf geradezu erbarmungsvolle Weise entkommen, indem er sie von unangenehmen Fragen verschonte. Im Stile von Hütchen-Spielern sah der Ausschuss Stephan L. als BfV-Spitzel an und billigte ihm freihändig ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das Parlamentsgremium betrieb die Geschäfte einer Sicherheitsbehörde.

Markus Fr. hatte Kontakt zu Florian H., der aus der Neonazi-Szene von Heilbronn aussteigen wollte und dazu in konspirativem Kontakt mit dem LKA stand. Florian will schon vor dem Auffliegen des NSU im November 2011 gewusst haben, wer die Polizistin Kiesewetter erschoss und vertrat die Auffassung, im Prozess in München müsste unter anderem Markus Fr. auf der Anklagebank sitzen. Am 16. September 2013, der Prozess lief gerade ein paar Monate, kam Florian H. ums Leben. Er verbrannte in seinem Auto am Morgen des Tages, als er vom LKA zum x-ten Mal zum Thema Heilbronn-Mord und NSU vernommen werden sollte. Das Auto stand auf der Bad Cannstatter Festwiese Wasen, ein paar hundert Meter vom LKA entfernt.

Merkwürdige Todesfälle von Zeugen

Im März 2015 begann der U-Ausschuss (UA) mit Zeugenbefragungen zum Tod von Florian H. Geladen waren unter anderem dessen ehemalige Freundin Melissa M., die von ihrem Verlobten Sascha W. nach Stuttgart begleitet wurde. Melissa M. starb Ende März 2015 an einer Lungenembolie, deren Herkunft ungeklärt ist. Der Ausschuss weigerte sich, ihrem Tod nach zu gehen, weil das, so sein Vorsitzender wörtlich, nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt sei. Ein Jahr später, im Februar 2016, kam auch Sascha W. ums Leben, er soll sich umgebracht haben. Im Februar 2017 starb eine weitere Zeugin, die einst der Neonazi-Szene im Raum Ludwigsburg angehörte und die der Ausschuss befragen wollte.

Mit dem Tod von Melissa M. ist eine grundlegende Zäsur in der parlamentarischen Aufklärung verbunden. Danach war der UA ein anderer, einer, der sich 100%-ig an die Vorgaben der Sicherheitsbehörden hielt. Die Untersuchung des Todes von Florian H. wurde mittendrin abgebrochen und nicht zu Ende geführt. Sein Tod ist bis heute nicht geklärt. Der Ausschuss kann keine Aussage treffen, ob es sich um Mord oder Selbstmord handelte. Tatsächlich spricht mehr für Mord.

Jede Menge Zeugen wurden in den drei Jahren der parlamentarischen Befassung nicht vernommen, darunter Vor-Tat- und Nach-Tat-Zeugen von Heilbronn, unter anderem eine Frau, die nach den Schüssen drei Männer vom Polizeiauto auf der Theresienwiese wegrennen sah. Nicht vernommen wurde aber auch eine V-Frau des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) mit dem Decknamen „Krokus“, die erklärte, Angaben zur Neonazi-Szene in Heilbronn machen zu können. Lediglich ihr VP-Führer wurde geladen, der ihre Angaben bestritt. Bei einer anderen V-Frau namens „Rose“, die in Heilbronn in der rechtsextremen Szene eingesetzt war, wollte der Ausschuss nicht wissen, wer sich dahinter verbarg. Ihre Akte beim LfV forderte er nicht an.

Wieder andere Zeugen, die sich zum Beispiel explizit an den Landtag wandten, weil sie kein Vertrauen in die Ermittlungsbehörden hatten, hörte der Ausschuss gar nicht selber an, sondern reichte sie gegen deren Willen doch an die ermittlungsführende Bundesanwaltschaft weiter. Was aus ihnen und ihren Informationen wurde, erfuhr man nie. Nebenbei macht man so Zeugen kaputt.

Der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als keiner

Dieser unterwürfige und angepasste Untersuchungsausschuss, der von einem SPD-Mitglied geleitet wurde, genoss nicht einmal den Respekt der Landesbehörde LKA.  Mehr als einmal vernahm die Polizeibehörde einen Zeugen, den der Ausschuss vorlud, noch bevor er im Landtag befragt werden konnte. Für welche Zeugen sich der Ausschuss interessierte, wusste das LKA durch die Vertreter des Innenministeriums, die, wie Spitzel, auch in internen Beratungssitzungen des Landtagsgremiums saßen.

Ein Parlamentsausschuss, der also eher ein Instrument war, die Aufklärung zu verhindern, als zu befördern. Und dennoch, das zeigt die Erfahrung, ist ein solcher UA besser als kein UA. Denn nur so bekommt man die Unterlassungen, Tricksereien und Manipulationen rund um die Taten vor Augen geführt. Nur so erfährt man von der Geschichte der Augenzeugen Herr und Frau K., vom behördenaffinen Umgang des Ausschusses mit V-Leuten, und nur so dokumentiert sich, welche Stelle welche Spur blockiert. Ob das die Öffentlichkeit erreicht, hängt wiederum von den Medien und ihren BerichterstatterInnen ab. Selbst wenn sich eine Medien-Mehrheit dem verweigert, hat eine Minderheit doch die Gelegenheit, es darzustellen. Ohne Ausschuss hätte sie es nicht. Ob Aufklärung stattfindet, hängt also nicht nur von den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden ab, sondern auch von Abgeordneten und Journalisten – ein Gesamtsystem.

Der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als keiner. Denn die Abgeordneten im Landtag von BaWü  hätten nicht jahrelang versucht, einen UA zu vermeiden, wenn mit ihm nicht ein gewisses „Aufklärungsrisiko“ verbunden wäre.

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4 Kommentare

  1. Der Landtag Baden-Württemberg steht seit 2011 unter Machthaber Winfried Kretschmann. Dessen Landesverband Baden-Württemberg wird keinesfalls Rechtsextremismus dulden! Auf der Landes-Homepage findet sich:
    „Wir Grüne stellen uns gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Ein Leben frei von Diskriminierungen und Gewalt zu gewährleisten, ist Aufgabe des Rechtsstaats und der Gesellschaft: Wir müssen gemeinsam für eine lebendige Demokratie eintreten. Der rechtsterroristische NSU hat gezeigt, dass die Gefahr, die von Rechtsextremist*innen ausgeht, nicht länger unterschätzt werden darf. Die Verbrechen des NSU und das Verhalten der Behörden müssen lückenlos aufgeklärt werden und daraus müssen Konsequenzen für die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei folgen.“
    Irgendetwas stimmt hier nicht – es riecht nach Fäulnis! Wer verbreitet nun übelste „Fake News“? „Krass & Konkret“ über Autor Thomas Moser? Oder etwa die „Olivgrünen“ aus dem schönen „Ländle“? Weiterführende Recherchen halte ich für sinnvoll….
    Viele Grüße an alle „schwäbischen Hausfrauen“……

  2. Leider hat das Verfahren Tradition, toten „Rechtextremisten“ Terroranschläge anzuhängen. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein „Rechtsextremist“ für das Oktoberfestattentat 1980, das deutscheste aller Feste, verantwortlich sei? Beweis sei, dass Ausweis und Studentenausweis (!) von Gundolf Köhler gefunden wurden, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist war. Eine Zeugin sah ihn, wie er etwas in den Mülleimer tat (!), in dem die Bombe deponiert war. Da Köhler tot ist, gibt es auch keinen Prozess, in dem solche Beweise gewürdigt werden. Ein toter Schizophrener wird wegen seiner im Verfolgungswahn begangen Taten als rechtsextremer Terrorist bezeichnet, nachdem kein Gericht mehr in der Lage ist, die Schuldunfähigkeit festzustellen. Für mich ist das alles ein Beweis, dass ein faschistischer tiefer Staat besteht, der vor gar nichts zurückschreckt, wofür auch die große Masse der Leute verantwortlich ist, die alles glauben, hauptsächlich es ist Hetze!

  3. Vielen Dank, Herr Moser, daß Sie an dem Thema dranbleiben. Es ist ungeheuerlich, wie deformiert und verkommen Demokratie und Rechtsstaat in diesem Land bereits sind.

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