Russland gegen Ukraine

ECHR. Bild: ECHR-CEDH Council of Europe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist Forderungen Russland nach einstweiligen Maßnahmen gegen die Ukraine ab.

Das ging schnell am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR). Russland hatte am 22. Juli eine zwischenstaatliche Beschwerde gegen die Ukraine eingereicht, die Kiew u.a. beschuldigte, für den Abschuss von MH17 voll verantwortlich zu sein, weil der Luftraum nicht gesperrt wurde. Des weiteren ging es um Morde, Entführungen, Beschuss von Zivilisten, Einschränkungen des Gebrauchs der russischen Sprache oder die Blockade der Wasserversorgung der Krim (Russland klagt die Ukraine wegen Menschenrechtsverletzungen an).

Es war die erste zwischenstaatliche Beschwerde Russlands, von der Ukraine liegen hingegen bereits vier gegen Russland vor. Abgewiesen wurde vom ECHR ganz schnell am Tag nach der Einreichung die Forderung nach einstweiligen Maßnahmen. Russland hatte gefordert, die Beschränkungen des Rechts russisch-sprachiger Bürger der Ukraine zu beenden, vor allem was den Gebrauch der Muttersprache in den Schulen, den Medien und im Internet betrifft. Überdies sollte die Blockade der Wasserversorgung der Krim beendet werden.

Der ECHR wies die Forderungen zurück, da sie „kein ernsthaftes Risiko für einen irreparablen Schaden eines zentralen Rechts nach der Europäischen Konvention der Menschenrechte“ betreffen. Betont wird, dass diese Entscheidung keinen Einfluss auf folgende Entscheidungen über die Zulässigkeit der Beschwerde habe. Derartigen Forderungen würde nur entsprochen, wenn die Kläger einen irreversiblen Schaden zu erwarten haben.

Im Juli 2020 hat die niederländische Regierung eine zwischenstaatliche Klage am ECHR eingereicht, in der Russland für den Abschuss der MH17 verantwortlich gemacht wird. Damit sollen die individuellen Klagen der Opferangehörigen verstärkt werden. Es klagen allerdings nicht alle Russland an, der deutsche Luftrechtsexperte Elmar Giemulla vertritt einige Opferangehörige, die die Ukraine verantwortlich machen, da diese den Luftraum trotz einigen Abschüssen von Flugzeugen nicht gesperrt hat.

Im Januar hat der ECHR eine Beschwerde der Ukraine über Menschenrechtsverletzungen auf der Krim als zulässig erklärt. Dabei nimmt der Gerichtshof aber keine Stellung zu der Frage, ob die Krim nach internationalem Recht legal von Russland übernommen wurde. Die russische Regierung gilt als faktisch verantwortlich für die Krim und damit für die zahlreichen Verstöße wie Misshandlungen, illegale Verhaftungen, Durchsuchung von Privaträumen, Zwang zur Übernahme der russischen Staatsbürgerschaft, Unterdrückung nicht-russischer Medien, Enteignungen, Verbote von Versammlungen oder Verfolgung von Tataren.

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