Sánchez will „Kosten“ für Begnadigung von Katalanen übernehmen

Basis in Barcelona machte Druck, um die Regierungsbildung des Unabhängigkeitslagers voranzubringen. Bild: ANC

Im Hintergrund steht die Sackgasse, in der Spanien vor der europäischen Justiz steckt, die nun auch dem Exil-Präsidenten Puigdemont die parlamentarische Immunität zurückgegeben hat

Es war eine Bombe, die für die spanische Justiz – wieder einmal – vor europäischen Gerichten am Mittwoch explodiert ist. Im März hatte man sich in Madrid von den Sozialdemokraten (PSOE) bis zu den ultrarechten der VOX-Partei noch über den „Sieg“ gefreut, mit vereinten Kräften im Europaparlament knapp dafür gesorgt zu haben, dem katalanischen Exilpräsidenten Carles Puigdemont und seinen Ex-Ministern Clara Ponsatí und Toni Comín die Immunität zu entziehen. Wie Krass & Konkret berichtet hatte, war das bestenfalls ein Pyrrhussieg. Es war eine Niederlage mit Ansage, die der Puigdemont-Anwalt Gonzalo Boye vorhergesagt hatte. Sie wurde nun vom Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg im ersten Akt bestätigt.

Der EuG hat entschieden, den drei Exilierten die Immunität zunächst zurückgegeben, bis über die Frage definitiv entschieden ist. Das ordnete am Mittwoch der Vizepräsident des EU-Gerichts in Luxemburg an. Die von Puigdemont, Ponsatí und Comín gemachten Angaben rechtfertigten es, dass der bisherige Status bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Einspruch der Politiker bestehen bleibe. Das wird eine ganze Weile dauern, vermutlich bis zum Ende der Legislatur. Auch das hatte Krass & Konkret schon vor der Entscheidung im Europaparlament angekündigt und davor gewarnt, sich vor den zweifelhaften Karren spanischer Nationalisten spannen zu lassen. Vor allem Abgeordnete aus dem linken Spektrum hatten vor einem „schwerwiegenden Präzedenzfall“ gewarnt und auf die politische Instrumentalisierung eines Parlaments hingewiesen, das zu einer „demokratischen Parodie“ verkomme.

Dass das EuG schnell entschieden und dabei das Parlament nicht einmal neu angehört hat, weist schon in die Richtung, dass man es mit einer Vorentscheidung zu tun hat. Juristen ist klar, dass Eilentscheidung und Anträge zu vorsorglichen Maßnahmen immer viel schwerer zu gewinnen sind. Dafür muss die Sachlage sehr klar sein, da das Gericht nicht tief in die Materie einsteigen kann. Das Parlament hat sich mit Spanien wie erwartet nun lächerlich gemacht. Einige Parlamentarier dürften es bereuen, sich dem Fraktionszwang gebeugt zu haben.

Ohnehin war allen klar, dass das Verfahren, das im Parlament von Rechtsradikalen vorangetrieben worden war, von massiven Fehlern geprägt war und nur in eine Sackgasse führen würde. Denn wie hier schon berichtet, geht es nur darum, auch diese drei Exilanten über die Aberkennung der Immunität vor belgische Gerichte zu stellen, die über eine mögliche Auslieferung nach Spanien entscheiden sollem. Das haben hohe Gerichte im Fall des katalanischen Exilanten Lluís Puig aber schon rechtskräftig abgelehnt, weil er nach deren Ansicht in Spanien keine Straftat begangen und dort keinen fairen Prozess zu erwarten hat.

Wie Krass & Konkret ebenfalls längst berichtet hat, zieht sich aber nicht nur in Europa die Schlinge um den Hals einer politisierten Justiz in Spanien zusammen, der auch im eigenen Land eine „juristische Kriegsführung“ (lawfare) gegen die Katalanen vorgeworfen wird. Mit Bezug auf die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen kritisiert inzwischen sogar die US-Regierung die Tatsache, dass Mitstreiter von Puigdemont in Spanien als politische Gefangene seit zum Teil seit dreieinhalb Jahren inhaftiert sind. Darunter befindet sich auch der Chef der Republikanischen Linken (ERC) und ehemaliger Vize-Regierungschef Oriol Junqueras, der nach dem höchstrichterlichen Urteil es Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ebenfalls als Europaparlamentarier Immunität genießt. Das ignoriert Spanien und seine Justiz seit eineinhalb Jahren genauso, wie sich das Europaparlament nicht für einen willkürlich inhaftierten Kollegen einsetzt und damit auch weiter an Glaubwürdigkeit verliert.

Vor diesen Vorgängen auf dem internationalen Spielfeld, wo Spanien eine Schlacht nach der anderen verliert und ein ums andere Mal abgewatscht und kritisiert wird, muss auch die Debatte um die Begnadigung der politischen Gefangenen eingeordnet werden. Sánchez hatte zunächst nur davon gesprochen, dass es eine „Zeit zur Strafe und eine Zeit zur Versöhnung“ gäbe. Dabei hatte er die „Begnadigungen“ aber noch nicht erwähnt, für viele im Land ein Unwort, vor allem im rechten bis ultrarechten Lager.

In der Frage hat sich der spanische Regierungschef Pedro Sánchez nun aber klar positioniert. Er will die politischen „Kosten“ für eine Begnadigung der katalanischen Politiker und Aktivisten übernehmen. Letztlich versucht Sánchez damit aber nur Schadensbegrenzung zu betreiben. Er weiß, dass die härtesten Entscheidungen an Gerichtshöfen wie dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, dem EuGH und dem EuG noch ausstehen und will vorsorgen.

Dass gerade am Mittwoch das spanische Verfassungsgericht die Strafe für den Aktivisten Jordi Cuixart wegen des angeblichen Aufruhrs bestätigt hat, macht dessen Weg nach Straßburg frei, wo ebenfalls eine Watsche für Spanien absehbar ist. Nicht nur die US-Regierung, sondern auch die Menschenrechtskommissarin des Europarates vergleicht Spanien in ihrem Bericht zur Lage der Menschenrechtsverteidiger, unter anderem wegen dem inhaftierten Chef der Kulturorganisation Òmnium Cultural, längst mit Aserbaidschan, Russland und die Türkei.

Sánchez kündigt an, eine neue Etappe mit Katalonien einzuleiten

Sánchez verpackt seine Schadensbegrenzung natürlich in schöne Worte, um die Begnadigungen angesichts der rechten Angriffe zu verteidigen. „Die Probleme zu lösen, hat keinen Preis“, erklärt der Sozialdemokrat nun, dessen Partei und er an der Schaffung dieser Probleme massiv mitgewirkt hat. Kosten wären für die Spanien seiner Ansicht nach sehr hoch, würde man die verkrusteten Dinge lassen, wie sie sind. Es gehe jetzt darum, eine „neue Etappe“ mit Katalonien einzuleiten, erklärte er nun, kurz nachdem sich in Katalonien eine Regierung gebildet hatte, der Pere Aragonès von der Republikanischen Linken Kataloniens (ERC) vorsteht.

Sánchez hat dazu eine längst angekündigte und versprochene Strafrechtsreform wieder ins Spiel gebracht. Schließlich wurden die Katalanen, schon vor dreieinhalb Jahren inhaftiert und bis zu 13 Jahren Haft dafür verurteilt, angeblich einen „Aufstand“ angeführt zu haben. Sie hatten aber am 1. Oktober 2017 lediglich friedlich ein Referendum durchgeführt, um die Bevölkerung Kataloniens darüber abstimmen lassen, ob Katalonien eine unabhängige Republik werden soll. Das ist aber auch in Spanien kein Vergehen, wie unabhängige Gerichte wie zum Beispiel im Fall Puigdemont in Belgien längst festgestellt haben.

Sánchez erklärt nun, man habe in den Vorgängen 2017 in Madrid „eine Lektion“ gelernt, weshalb die Straftatbestände Aufruhr und Rebellion reformiert werden sollen. Das spanische Strafrecht sei in Bezug darauf „entkoppelt“, erklärte er mit Blick auf das „europäische Umfeld“. Seine Regierung und er selbst hätten stets „die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, diese Verbrechen in unserem Strafgesetzbuch zu aktualisieren und sie mit den fortschrittlichsten Ländern in demokratischer Hinsicht in Einklang zu bringen“.

Dass man die Katalanen sogar wegen Rebellion angeklagt und dafür europäische Haftbefehle ausgestellt hat, war nur noch absurd. Denn damit ist in Spanien ein Putsch gemeint, der von Militärs mit Kriegswaffen durchgeführt werden muss, wie auch der sozialdemokratische Verfasser des Artikels mit Blick auf den Putschversuch 1981 immer wieder bekräftigt hatte.

Dass dieser Vorwurf unhaltbar war, musste sogar der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil anerkennen, weshalb Mitglieder der Regierung von Carles Puigdemont und zwei Aktivisten von großen zivilgesellschaftlichen Organisationen „nur“ wegen Aufruhr verurteilt wurden. Viele, auch hochrangige Juristen, sprachen schon angesichts der absurden Anklagen von einem „politischen Schauprozess“, von „verrückten Strafanträgen“ ohne „juristische Basis“.

Eigentlich ist die geplante Strafrechtsreform mit Blick auf die Vorgänge in Katalonien gar nicht nötig – wenn auch sinnvoll -, denn im Aufruhr-Paragraph ist ausreichend bestimmt, dass es auch eine „öffentlich und tumultartig mit Gewalt“ vorgetragene Erhebung geben muss. Das Problem ist, dass eine politisierte Justiz die Gesetze nach Gutdünken auslegt. Schon das Oberlandesgericht in Schleswig hatte im Auslieferungsverfahren genauso Puigdemont weder Beweise für Aufruhr noch für Rebellion gefunden.

Tatsächlich gab es am Referendumstag Gewalt, allerdings praktisch nur von Seiten der spanischen Sicherheitskräfte. Die versuchten die Wähler, da die spanische Regierung angekündigt hatte, das Referendum mit „allen Mitteln“ zu verhindern, brutal von der Teilnahme abzuhalten. Das haben internationale Beobachter schockiert in einem Bericht attestiert. Eine Expertengruppe sprach von einer „gut organisierten militärähnlichen Operation“. Real konnte das Referendum aber auch darüber nicht verhindert werden. Trotz spanischer Gewalt konnten mehr als 2,3 Millionen Stimmen ausgezählt werden. Mehr als 90 % der Teilnehmer stimmten für eine Loslösung vom Königreich und für eine Republik Katalonien. Es ist die Gewalt der Sicherheitskräfte, die für den absurden Aufruhr-Vorwurf in einem höchst fragwürdigen und widersprüchlichen Urteil für Verurteilungen zu hohen Haftstrafen herhalten musste.  Dafür hätte man die Chefs der Guardia Civil und der Nationalpolizei oder die politischen Verantwortlichen auf die Anklagebank setzen müssen.

Warum will also Sánchez neben den Begnadigungen auch die Reform von Aufruhr und Rebellion?

Die Frage ist einfach zu beantworten. Das ist die Hintertür dafür, die dafür verurteilten politischen Gefangenen auch dann bald freilassen zu können, sollten die geplanten Begnadigungen vor der politisierten spanischen Justiz scheitern, in der die rechte Volkspartei (PP) die zentralen Posten mit ihren Anhängern besetzt hat.

Seit drei Jahren blockiert sie die nötige Erneuerung des Kontrollrats für Justizgewalt (CGPJ). Der ernennt, obwohl seit drei Jahren nur geschäftsführend im Amt, immer neue Richter, vor allem Konservative um die Macht der PP in der Justiz – und ihr genehme Urteile wie gegen die Katalanen – über viele Jahre zu garantieren. Dabei ist in der Verfassung ein geschäftsführender CGPJ nicht vorgesehen, der nach der fünfjährigen Periode „manifest verfassungswidrig“ einfach weitermacht, als wäre er weiter im Amt, wie der Professor für Verfassungsrecht Javier Pérez Royo immer wieder herausstellt.

Klar ist, dass die rechten und ultrarechten Parteien schon massiven Widerstand angekündigt haben. Sie sammeln Unterschriften gegen die Begnadigungen. Die drei rechten und ultrarechen Parteien wollen erneut, wie gegen einen Dialog mit den Katalanen, am 13. Juni in Madrid auf die Straße gehen und hoffen dabei erneut auf Querschläger aus den Reihen der Sozialdemokraten. Angekündigt wurde auch der Gang vor die Gerichte. Ein Ausgang ist dort absehbar, angesichts der von PP-Richtern dominierten höchsten Gerichte, die nach deren Angaben dort „kontrollieren“.

Der dabei benannte Richter Manuel Marchena führte den Prozess gegen die Katalanen und sein Gericht hat sich kürzlich in einer mehr politisch als juristische Stellungnahme natürlich gegen die Begnadigungen ausgesprochen. In der Entscheidung taucht erneut Rebellion au und wird mit Aufruhr vermischt, wie der Puigdemont-Anwalt Boye aufzeigt. Er wirft den Richtern vor, „Politik zu machen“ und meint, ihr Bericht sei für hochrangige Juristen „unwürdig“. Er ist ohnehin nicht bindend, spielt aber den Ball der PP für die Propaganda gegen die Regierung zu und zeigt an, wie höchste Gerichte, die von PP-Anhängern besetzt sind, entscheiden werden. Deshalb will Sánchez als Plan B die Reform, damit eine günstigere Beurteilung nachträglich auf die Katalanen angewendet werden kann, um sie alsbald über diesen Weg freilassen zu können, sollte die Justiz die Begnadigungen verhindern.

Zu erinnern sei aber auch daran, dass der gesamte Konflikt und die Tatsache, dass in Katalonien nun eine klare Mehrheit auch bei Wahlen für die Unabhängigkeit eintritt, ebenfalls mit einer Unterschriftensammlung der PP begann. Darüber leitete die PP einst ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht gegen ein neues Autonomiestatut ein. Das wurde von PP-Richtern dominierten Gericht verstümmelt, das nach Ansicht von Experten dazu keine Kompetenz hatte. Die Tatsache leitete 2010 riesige Demonstrationen ein und setzten die Forderungen nach einem eigenen Staat erst auf die Tagesordnung. Auch das war ein Pyrrhussieg der spanischen Nationalisten, der massiv Wasser auf die Mühlen der Unabhängigkeitsbewegung spülte.

Es geht aber Sánchez mit seinem widersprüchlichen Schachzug auch um den eigenen Kopf, um seine Regierungsfähigkeit. Schließlich stützt sich die Minderheitsregierung der Sozialdemokraten und der Linkskoalition „Unidas Podemos“ (Gemeinsam können wir es) auf die katalanische ERC. Die hat dazu beigetragen, dass er gewählt werden konnte. Sie hat ihm bisher sogar Stabilität über die Zustimmung zum Haushalt und anderen wichtigen Fragen verschafft, obwohl der ERC-Chef Junqueras noch im Knast statt im Europaparlament sitzt.

Klar ist, dass die ERC ihren Kurs nicht mehr lange mit Sánchez-Versprechungen ruhig halten kann, die letztlich bisher nie eingehalten wurden. Das wird umso schwieriger, umso deutlicher die Erfolge von Puigdemont auf der internationalen Bühne sind, womit sich damit dessen Formation schmücken kann, die wie die linksradikale CUP gegen den Schmusekurs mit Sánchez ist. Schon für seine Amtseinführung hatte Sánchez Verhandlungen zur Konfliktlösung und ein Ende der Repression versprochen.

Dazu kam es aber nie, man hinkt mehr als ein Jahr hinter dem versprochenen Zeitplan her. Jetzt regiert mit Aragonès die ERC und muss Ergebnisse liefern. Muss sie, wenn sich keine Erfolge einstellen, auf Druck der Basis die Sánchez- Regierung fallen lassen, käme es zu Neuwahlen. Dabei sähe es für eine erfolglose „Linksregierung“ in der Coronakrise wahrlich nicht gut aus, wie der klare Sieg der rechten und ultrarechten Parteien in der Hauptstadtregion Madrid kürzlich gezeigt hat. Denn sie hat fast alle Wahlversprechen gebrochen und hat in der sozialen Frage, die für viele in der Krise längst existenziell ist, weitgehend versagt.

Sánchez bietet die Begnadigung einiger weniger Anführer der Bewegung und einer Strafrechtsreform nun als Mittelweg an, um zu versuchen, etwas Druck aus dem Kessel zu nehmen. Damit will er auch die Linkskoalition UP besänftigen. Die ist in einer besonders schwierigen Lage und nach dem Abgang ihres Chefs Pablo Iglesias nun kopflos, weil sie von ihren Vorstellungen kaum etwas umsetzen konnte. Deshalb waren die Fliehkräfte in der Koalition längst schon sehr groß geworden und führen zur Zerreißprobe.

Eine Lösung ist aber weder die Begnadigung einiger weniger, noch eine Strafrechtsreform. Schließlich sind mehr als 3000 Katalanen wegen unterschiedlichster Vorgänge angeklagt. Deshalb fordert die Bewegung stets die Amnestie. Allein sie könnte Druck aus dem Kessel lassen, da man darüber auch in Madrid eingestehen würde, einige Fehler gemacht zu haben. Nur damit wäre ein Ende der Repression möglich, womit Verhandlungen ohne ständig neuen Druck über Urteile, Inhaftierungen und Anklagen geführt werden könnten.

Begnadigungen haben zudem nicht nur den Haken, dass sie für wenige geplant sind und juristisch gekippt werden können, sie setzen auch einen Antrag von dem voraus, der begnadigt werden soll. Damit einher geht eine Anerkennung der Schuld. Der Òmnium-Chef Cuixart lehnt das schon klar ab. Er hat immer wieder erklärt, alles genau wieder so machen zu wollen.

Im Fall von den übrigen politischen Gefangenen wurden Anträge von anderen gestellt, unter anderem von Gewerkschaften. Ob ehemalige Minister oder die inhaftierte Parlamentspräsidentin Carme Forcadell solche Anträge stellen, ist zweifelhaft. Wie soll Forcadell eine Schuld dafür einräumen, als Präsidentin ihren Job gemacht und Debatten im Plenum zugelassen zu haben. 11,5 Jahre Haft hat sie dafür erhalten. Sie war an den politischen Entscheidungen nicht einmal beteiligt. Ein Schuldeingeständnis wäre ein Kniefall. Käme der über die Erzwingungshaft zustande, böte er sicher keine Grundlage für eine neue Etappe, sondern wäre nur weiteres Öl im Feuer.

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