Tricksereien im Bundestag

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Eine Anhörung zur Dauer des Genesenenstatus bei Corona soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und der Videomitschnitt erst nach Ende der Impfpflicht-Entscheidung zu sehen sein.

 

Stell dir vor, es ist Anhörung und keiner kriegt’s mit. Kurzfristig hat der Gesundheitsausschuss im Bundestag auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine weitere Anhörung zum Thema Corona anberaumt. Kommenden Mittwoch, 6. April, soll es um die Dauer des Genesenen-Status nach einer Infektion oder einer Erkrankung wegen Corona gehen. Eine ziemlich spezielle Frage, wie es scheint, aber eine, die mit dem Infektionsschutz-Gesetz wie mit der Corona-Impfpflicht zusammenhängt.

Zunächst: Der Gesetzgeber, sprich die Bundestagsmehrheit, hat am 18. März im erneut angepassten Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) auch die Dauer des Immunschutzes von Corona-Genesenen festgeschrieben: nämlich 90 Tage, inklusive einem Monat Karenzzeit, in der der Immunschutz noch nicht anerkannt ist. Er gilt streng genommen also lediglich für zwei Monate. Die Regelung ging in der allgemeinen Debatte weitgehend unter. Dagegen wurde der Immunschutz von Geimpften, wenn sie drei Dosen erhalten haben, für eine wesentlich längere Dauer (270 Tage) festgelegt.

Anfänglich galt der Immunschutz der Genesenen sechs Monate. Dann halbierte ihn das Robert-Koch-Institut (RKI) kurzerhand auf drei Monate. Aufgrund mehrerer Gerichtsbeschlüsse wurde er aber wieder auf sechs Monate verlängert, ehe er dann im IfSG erneut gekürzt wurde.

Das ist vor allem im Interesse der Befürworter einer Impfpflicht, weil es die Genesenen, die nach Ende ihres Immunschutzes wieder als „Ungeimpfte“ gelten, nötigt, eine Impfung vornehmen zu lassen.

Erwähnenswert ist, dass im Bundestag, noch ehe das IfSG beschlossen war, die Bundestagspräsidentin in Sachen Genesenen-Status bereits Fakten geschaffen hatte. Sie verfügte, dass in den Räumlichkeiten des Parlamentes bereits seit dem 14. März dieser Genesenen-Status nur für den Zeitraum von drei Monaten Gültigkeit habe. Eine Entscheidung ohne jegliche gesetzliche Grundlage und ohne Respekt vor den verschiedenen Gerichtsbeschlüssen. Bärbel Bas hat damit nicht nur eine Art Privatrecht geschaffen, sondern auch eine Weichenstellung vorgenommen – ganz corona-konform im Sinne ihres Genossen Gesundheitsminister.

Corona-technisch ist jedenfalls klar, dass die Dauer des Immunschutzes für Genesene und die Frage einer allgemeinen Impfpflicht inhaltlich zusammenhängen. Denn je länger dieser Immunschutz, desto weniger notwendig auch die Impfung. Womit wir wieder zur anstehenden Bundestags-Entscheidung über die Impfpflicht kommen. Die steht am Donnerstag, 7. April, um 9 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestags.

Am Tag zuvor, Mittwoch, 6. April, wurde nun kurzfristig und auf Antrag der Union die Anhörung zur Dauer des Immunstatus von Corona-Genesenen anberaumt. Die Fraktion verlangt explizit, die Dauer des Genesenen-Status  wieder auf 180 Tage anzuheben und an die europäischen Regelungen anzugleichen.

Die Union begründet ihren Antrag unter anderem mit der Intransparenz der getroffenen Entscheidung im IfSG. Bemerkenswert ist auch das Verfahren, einen einzelnen Punkt eines Gesetzes nachträglich zu ändern. Allerdings gilt das genauso für die andere Seite: Denn Gesundheitsminister Karl Lauterbach agitiert bereits für die vierte Corona-Impfung, während im IfS-Gesetz steht, dass ein vollständiger Immunschutz nach der dritten Impfung erreicht sei. Droht also auch von dieser Seite eine punktuelle Gesetzesänderung?

Man könnte in dem Vorgang Gründe genug sehen für eine grundlegende, offene und breite öffentliche Debatte über das Corona-Recht. Es dokumentiert sich hier aber das Gegenteil: Eine oberflächliche, unausgereifte, mutwillige Herangehensweise an die doch so wichtigen Corona-Fragen, die zu handwerklichen Defiziten führen. Die Genesenenstatus-Anhörung und ihr höchst befremdliches Prozedere passt da ins Bild.

In der Einladung ist von einer „öffentliche Anhörung“ die Rede. Es wird sogar auf die Beachtung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) hingewiesen. Doch dann liest man, dass das Ganze „ohne Publikum“ stattfindet. Als Grund muss die Pandemie selber herhalten.

„Öffentlich“, aber ohne Publikum. Wie geht das? Bei den beiden anderen Anhörungen im März herrschte die Pandemie ebenfalls, dennoch war Publikum zugelassen. Jetzt sind seit 1. April viele Corona-Regeln sogar aufgehoben: keine Maskenpflicht , keine 3G-Regel mehr. Und trotzdem werden Einschränkungen unter Berufung auf Pandemiebedingungen geltend gemacht. Doch selbst einen Livestream auf der Bundestags-Webseite soll es bei der Genesenen-Anhörung am 6. April, im Gegensatz zu den vergangenen Anhörungen, nicht geben.

Um den Widerspruch vollends komplett zu machen: Am 6. April finden im Bundestag vier weitere Ausschusssitzungen statt, die alle live übertragen werden. Zum Teil sind Besucher ausdrücklich zugelassen. Der Videomitschnitt der Anhörung im Gesundheitsausschuss soll aber erst am 7. April ab 10 Uhr auf www.bundestag.de zu sehen sein. Das ist ziemlich genau gegen Ende der Plenumsdebatte über die allgemeine Impfpflicht. Einfluss nehmen auf diese Debatte kann die Anhörung somit nicht mehr. Ist das etwa bezweckt? Zum Beispiel weiß man vom Sachverständigen Hendrik Streeck, Leiter des Institutes für Virologie an der Universität Bonn und Mitglied des Corona-Expertenrates der Bundesregierung, dass er für einen längeren Immunschutz-Status Genesener eintritt.

Warum diese Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit? Und warum wird der Mitschnitt erst gezeigt, wenn die Impfpflicht-Abstimmung vorüber ist? Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), beantwortet die Fragen nicht. Und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge, will keine Probleme erkennen. Sein Bundestagsbüro erklärt, es handle sich „um eine öffentliche Anhörung“, so wie bei allen Anhörungen der letzten zwei Jahre. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit sei nicht vorgesehen. Offensichtlich interessieren die Einschränkungen nicht einmal bei denjenigen, die die Anhörung beantragt haben.

Auch im Pressereferat des Bundestages weist man die Frage zurück. Die Anhörung sei „nicht nicht-öffentlich“. Sie finde zwar auf jeden Fall ohne Publikum statt, aber wenn ein Journalist es ganz dringend wünsche, dabei zu sein, werde man schon eine Lösung finden. Einladend hört sich das nicht an. Und auch den Hinweis, der Mitschnitt der Anhörung sei erst zu sehen, wenn die Debatte und Abstimmung über die Impfpflicht vorbei sei, akzeptieren die Presseverantwortlichen des Bundestags nicht. Der Genesenenstatus habe mit der Impfpflicht nichts zu tun. Damit positionieren sie sich inhaltlich und nähren den Verdacht, dass mit organisatorischen Tricks versucht wird, eine Anhörung mit einem unbequemen Thema im wahrsten Sinne des Wortes mundtot zu machen.

Es ist, als gäbe es diese Anhörung gar nicht. Streng im Corona-Modus sozusagen: Widerspruch wird nicht zugelassen, die Wirklichkeit bleibt ausgeschlossen.

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