Information zum Plagiatsvorwurf gegenüber Annalena Baerbock

Bild: Stephan Röhl/CC BY-SA-2.0

Motive der Untersuchung und Meldung neuer Funde.

 

Vorbemerkung der Redaktion: Stefan Weber, der seit Jahren Plagiate untersucht („Das Google-Copy-Paste-Syndrom“, 2007), hat in Annalena Baerbocks Buch „Jetzt. Wie wir unser Land erneuern“ (Ullstein Verlag 2021) einige Hinweise auf Plagiate gefunden und auf seinem Blog veröffentlicht. Das ist gerade nach anderen Problemen, in die die Kanzlerkandidatin der Grünen geraten ist, brisant, auch wenn es sich um keine Promotionsarbeit handelt, sondern nur um ein Sachbuch, in dem allerdings, wie Weber schreibt, keine Quellen angegeben werden.

Die Tagesschau ist zur Rettung angetreten: Es scheine, Baerbock habe nicht plagiiert, sondern „Sachinformationen übernommen“, heißt es dort. Es sei auch nicht überraschend, dass sie Passagen aus dem Parteiprogramm der Grünen übernommen hat (worauf sie allerdings nicht verweist und damit vorgibt, diese selbst verfasst zu haben).

Baerbock hat Medienanwalt Christian Schertz beauftragt, der sagt: „Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen.“ Der Ullstein-Verlag behauptet ebenfalls, dass alles in Ordnung ist: „Die Aufzählung von allgemein zugänglichen Fakten ist ebenso wenig urheberrechtlich geschützt wie einfache Formulierungen, mit denen solche Fakten transportiert werden.“ Der Grünen-Sprecher spricht von „Rufmord“.

Es wird so getan, als könne man Information aus der public domain oder aus Wikipedia frei abschreiben. Aber ethisch ist es fraglich, Inhalte von anderen zu übernehmen, ohne auf die Herkunft zu verweisen. Die Inhalte von Wikipedia etwa darf jeder kopieren: „unter Angabe der Autoren und der freien Lizenz“. Es geht, wenn die Vorwürfe zutreffen, nicht um Urheberrechtsverletzungen, aber um eine zumindest ehrenrührige oder narzisstische Praxis, fremde Inhalte als die eigenen auszugeben, um besser dazustehen.


Die von mir auf am 28.06.2021 publizierten Textkonkordanzen (Plagiatsfragmente) sind das Ergebnis einer Analyse mit der Software Turnitin. Insgesamt wurden zwölf Plagiatsfragmente gefunden, von denen zunächst fünf in meinem Blogbeitrag dokumentiert wurden. Diese zwölf Stellen inkludieren nicht die zahlreichen Übernahmen aus dem Parteiprogramm der Grünen und einen Textbeitrag von Baerbock/Habeck.

Es entspricht meiner langjährigen Erfahrung, dass solche mit Hilfe der Software entdeckten Erstfunde sehr häufig auf noch weitere abgeschriebene Stellen hinweisen. Diese lassen sich dann nur über die Eingabe von Wortketten in Anführungszeichen – bestehend aus drei bis sechs markanten Wörtern – in Google finden. Erste Nachweise dieser Art wurden Am Mittwoch erbracht (Zwei neue Funde von Leser*innen). Diese manuelle Arbeit kostet viel Zeit und ich werde sie in den nächsten Tagen und Wochen leisten, gerne mit Hilfe von interessierten Freiwilligen. Mit einem Endbericht mit allen Plagiatsfragmenten, die über diese Methoden zu finden sind, ist ca. Ende Juli zu rechnen.

Ich betone nachdrücklich, dass ich diese Arbeit aus wissenschaftlichem Interesse an der Textgenese durchführe und davon angetrieben bin, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, was die grassierende Copy & Paste-Kultur anbelangt. Das mache ich in der Lehre an Universitäten bereits seit dem Jahr 2002, beruflich als Plagiatsgutachter seit dem Jahr 2007. Im Fall Baerbock prüfe ich aus Eigeninteresse und ohne Bezahlauftrag. Ich habe auch keinen Auftraggeber, mit dem vereinbart worden wäre, genau dies zu behaupten: nämlich, dass es keinen Auftrag gäbe. Das erkläre ich hiermit an Eides statt.

Alle Versuche der Grünen, mir ein „bösartiges“ Vorgehen oder „Rufmord“ zu unterstellen, sind daher kompletter Quatsch. Für die Folgen einer kritischen Auseinandersetzung mit einem Buch ist der Verfasser verantwortlich, der sich mit diesem exponiert hat, nicht der Kritiker. Viel wichtiger als das Engagement eines „Promi-Anwalts“, der schon Karl-Theodor zu Guttenberg oder Claas Relotius vertreten hat bzw. vertritt, wäre es meines Erachtens, der Öffentlichkeit klar zu erklären, wie es zu den Textkonkordanzen kam, diese lückenlos aufzulisten und zu bereinigen. Die Frage allfälliger Urheberrechtsverletzungen ist dabei sekundär, sie spielte ja nicht einmal im Fall Guttenberg eine große Rolle.

 

Neue Funde mit Google:

Baerbock, S. 171:

Unzitiertes Original. Aus diesem übernommen:

„Auch deutsche Konzerne produzieren in der chinesischen Region Xinjiang. […] Internierungslager, Zwangsarbeit, Zwangssterilisation, Überwachung, Unterdrückung. […] Meist sind das Menschen, die sich verdächtig gemacht haben, weil sie dem muslimischen oder christlichen Glauben angehören oder Minderheiten, wie den Uiguren, Kasachen, Kirgisen, Hui-Chinesen. […] Die meisten landen in Internierungslagern und mit ihnen oftmals ganze Familien. Sie erzählen von Foltermethoden meist psychisch, Schreien aus den Nachbarzellen, Erniedrigung, Vergewaltigung, Zwangssterilisation.“

 

Baerbock, S. 16:

 

 

Die Formulierung „verharrt in der Kurzfristigkeit und verliert an strategischer Tiefe“ stammt interessanter Weise von Florence Gaub, wieder Zeitschrift „Internationale Politik“, Januar 2021. Eine zufällige Identität ist auszuschließen.

Weitere Funde mit Turnitin:

Baerbock, S. 175:

 

Quelle: Erneut  bpb:

 

Baerbock, S. 220

Quelle: Tagesspiegel

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