Bundestagswahlchaos: „…dann wackelt das gesamte System!“

Wahlprüfungsausschuss des Bundestags am 24. Mai über die Gültigkeit der Bundestagswahl. Screenshot von Video des Bundestags

Bei den Wahlen am 26. September 2021 gab es massive Unregelmäßigkeiten vor allem in Berlin – Wahlprüfungsausschuss des Bundestags muss über teilweise Wiederholung der Abstimmung befinden

 

„In der Hauptstadt eines zivilisierten Landes darf so etwas nicht vorkommen!“ – Der Satz stammt von Bundeswahlleiter Georg Thiel. Gemeint ist damit die letzte Bundestagwahl vom September 2021, die vor allem in Berlin für zahllose Unregelmäßigkeiten sorgte, wie es sie noch nie gegeben hat. Gesprochen wurde der Satz während der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag am 24. Mai. Der Ausschuss hat darüber zu befinden, ob Teile der Wahl wiederholt werden müssen, wie es der Bundeswahlleiter beantragt hat.

Der Umkehrschluss seines Satzes lautet: Die Bundesrepublik ist kein zivilisiertes Land. Sicher ist, dass eine solche Sitzung, ein solcher Vorgang und ein solcher Einspruch in der Geschichte dieses Landes bisher einmalig sind. Auch ein Zeichen der vielzitierten „Zeitenwende“, einer inneren nämlich, nach der allem Anschein nach nicht einmal mehr ordentliche Wahlen durchgeführt werden können. Jedenfalls häufen sich die Ereignisse, die es so noch nie gegeben hat.

Was sich am Wahltag, dem 26. September 2021, vor und in vielen Wahllokalen abspielte, muss man als sagenhafte Aneinanderreihung von Unzulänglichkeiten bezeichnen, wie man sie bisher nur von Bananenrepubliken kannte. In Berlin fanden zeitgleich vier Wahlen und Abstimmungen statt: zum Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenvertretungen sowie ein Volksentscheid über die angestrebte Enteignung des Unternehmens „Deutsche Wohnen“.

 

+ Vor manchen Wahllokalen bildeten sich zum Teil lange Schlangen von bis zu 200 Personen. Wähler mussten zwei Stunden oder sogar länger warten, bis sie ihre Stimmen abgegeben konnten.

+ Weil um 18 Uhr, als die Wahllokale schließen mussten, immer noch Wähler anstanden, wurde die Wahlzeit kurzerhand verlängert.

+ In einem Fall wurde um 18:35 Uhr registriert, also über eine halbe Stunde nach dem eigentlichen Ende der Wahl, dass noch 100 Personen anstanden. Die hinteren Wähler, die nicht mehr eingelassen werden sollten, ordneten sich daraufhin vorne in der Schlange ein und konnten so noch wählen.

+ Das letzte Wahllokal soll erst nach 21 Uhr geschlossen haben, drei Stunden nach dem amtlichen Wahlschluss. Das führte dazu, dass die Wahlbereiten bereits die Hochrechnungen kannten und die Stellungnahmen der Politiker gehört hatten, noch ehe sie selber abgestimmt hatten und die Wahl strenggenommen noch lief. Wähler haben daraufhin ihre Wahlentscheidung abgeändert. Wie viele Personen insgesamt nach 18 Uhr noch ihre Stimmen abgegeben haben, können die Wahlverantwortlichen nicht sagen.

+ In manchen Wahllokalen wurde der Wahlvorgang unterbrochen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren und neue besorgt werden mussten. Diese Unterbrechungen dauerten bis zu zwei Stunden. Insgesamt soll es 116 solcher Unterbrechungen gegeben haben.

+ Andere Wahllokale, die es nicht schafften, weitere Stimmzettel zu besorgen, brachen die Wahl ab, verschlossen die Wahlräume und schickten die vor der Tür anstehenden Wähler weg. In einem Fall soll das bereits kurz nach 16 Uhr gewesen sein. Einmal wurden 68 Personen abgewiesen, vor einem anderen Lokal waren es 70, bei einem dritten Fall 32 Wahlwillige. Wie viele insgesamt abgewiesen wurden, ist ebenfalls unklar.

+ Ein Wahllokal wurde erst gar nicht geöffnet, weil einer der insgesamt vier Stimmzettel fehlte.

+ Ein anderer Fehler waren falsche Stimmzettel für die Wahl zum Abgeordnetenhaus. In den Wahllokalen in Pankow lagen beispielsweise die Stimmzettel für Charlottenburg aus.

+ Ob die Wähler woanders wählten oder nach Hause gingen und auf ihr Wahlrecht verzichteten, ist unklar, zumal man nicht einfach in jedem x-.beliebigen Wahlbezirk wählen kann. Wahlhelfer berichteten von „erbosten Wählern“. Die ersten Eingaben und Reklamationen von Bürgern gab es bereits am Wahlabend des 26. September.

+ Dazu will nicht so recht passen, dass der Wahlvorstand eines Wahllokals in seiner Wahl-Niederschrift viele „freudige Wähler“ vermerkt hat.

+ Drei Fälle sind bekannt, dass Wähler in anderen Bezirken ihre Stimmen abgaben.

+ In mehreren Fällen haben Nicht-Wahlberechtigter abgestimmt, einmal ein Minderjähriger sowie mehrmals EU-Ausländer.

+ In manchen Wahllokalen ergab die Wahlbeteiligung über 100 Prozent, was niemand erklären kann.

+ Hinzu kam, dass mehrere tausend Wähler ohne Wahlschein zur Stimmabgabe erschienen sein sollen.

+ In der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses letzte Woche kamen weitere Beispiele und Details zur Sprache. So sollen die Wahlhelfer in einem Lokal aus Umzugskartons eine zusätzliche provisorische Wahlkabine zusammengebaut haben,

Wahlurnen sollen auf dem Hof abgestellt worden sein.

Unregelmäßigkeiten hat es  in 311 der 2257 Wahllokale gegeben

Die amtlichen Wahlverantwortlichen hatten sich auf Szenarien vorbereitet wie Störungen durch Corona-Demonstranten oder die Frage, wie mit Nicht-Geimpften umgegangen werden solle, aber nicht auf Unregelmäßigkeiten dieser Art und schon gar nicht dieser Dimension. Der Bundeswahlleiter stellte die Überlegung an, ob diese „objektiv quantitative Fehlerfrage“ nicht bereits in eine „qualitative Fehlerfrage umgeschlagen“ ist. Georg Thiel wörtlich: „Dann wackelt das gesamte System.“

Durch die Behandlung im Bundestag wurden die gemeldeten Ungereimtheiten nun geradezu hoheitlich anerkannt und attestiert. Die Landeswahlleitung akzeptierte die überwiegende Mehrheit der von der Bundeswahlleitung monierten oder von Wählern gemeldeten Vorkommnisse. Sie waren nicht nur technischer Natur, was Beleg für eine ungenügende Wahlorganisation wäre, sondern sind auch durch menschliche Eingriffe entstanden, was Fragen nach möglichen Manipulationen aufwirft.

Insgesamt wurden Unregelmäßigkeiten in 311 der 2257 Wahllokale registriert.

Das entspricht 14 Prozent. Im Wahlkreis Pankow sei mehr als die Hälfte der Wahllokale von Mängeln betroffen gewesen.

Als Gründe für die zeitlichen Verschleppungen werden zu wenige Stimmzettel genannt sowie zu kleine Wahlräume und zu wenige Wahlkabinen. Es seien zwar genügend Stimmzettel gedruckt worden, so die derzeitige Berliner Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann, aufgrund ihres Gewichtes – („300 Stimmzettel à 32,5 Gramm haben zehn Kilogramm gewogen“) – seien aber nicht alle am Vorabend in die Wahllokale gebracht worden und hätten nachgeholt werden müssen. (Rockmann: „Sie waren nicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort.“) Als Entschuldigung wird auch der Marathonlauf angeführt, der an diesem Tag stattfand und es erschwert habe, Stimmzettel nachzuliefern. Dabei gibt es Großereignisse in Berlin jedes Wochenende. Und der traditionelle Marathonlauf fand auch bei der Bundestagswahl 2017 statt.

Drei Tage nach der Wahl, am 29. September, trat die Landeswahlleiterin von Berlin, Petra Michaelis, von ihrem Amt zurück. Am 19. November 2021 legte Bundeswahlleiter Thiel wegen der vielen Unregelmäßigkeiten Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlergebnisse in sechs der insgesamt zwölf Wahlbezirke ein, also der Hälfte.

Die Unregelmäßigkeiten hatten, laut Thiel, Auswirkungen auf alle Wahlen: die Bundestagswahl, die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und  zu den Bezirksvertretungen. Sie seien auch „mandatsrelevant“, sprich: hätten Einfluss darauf gehabt, wer in den Bundestag gewählt wurde. Eine reguläre Stimmabgabe hätte zum Teil zu anderen Abgeordneten und möglicherweise zu einer anderen Sitzverteilung im Bundestag führen können. Zu den Bundestagsabgeordneten aus Berlin zählen unter anderem der SPD-Geschäftsführer Kevin Kühnert, die Grüne Familienministerin Lisa Paus oder die Linkspartei-Mitglieder Gregor Gysi und Petra Pau, die zugleich Bundestagsvizepräsidentin ist.

Die Bundeswahlleitung hat ausgerechnet, wenn nur 802 Wähler sich anders verhalten hätten, wäre es zu einem anderen Ergebnis gekommen. Thiel fordert offiziell eine Wahlwiederholung, nicht der gesamten Bundestagswahl, aber auf Berliner Ebene. Bei dieser Forderung blieb er auch nach der Anhörung im Bundestag vom letzten Dienstag. Das Zugeständnis, das er nach der sechsstündigen Erörterung machte, ist, dass die Wahl lediglich in den sechs von Fehlern betroffenen Wahlbezirken wiederholt werden solle und nicht in ganz Berlin. Sein Gegenüber, die Berliner Landeswahlleiterin Rockmann beantragte, den Einspruch in Gänze abzuweisen.

Wenn ein Parlament über sich selber zu richten hat

Nach der ersten direkten öffentlichen Kritik über die unkorrekte Wahl, war es wieder ruhig um den Skandal geworden. So ruhig, dass etliche Bürger begannen, sich zu beschweren, wie die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU), sagte. Nach Artikel 41 des Grundgesetzes ist die Wahlprüfung Sache des Bundetages. Und bundestagsintern habe es ein umfangreiches Vorprüfungsverfahren gegeben, in dem viele Schriftsätze ausgetauscht worden waren, von dem aber wenig an die Öffentlichkeit gedrungen sei, so die Ausschussvorsitzende. Eine mündliche Verhandlung sei eher die Ausnahme als die Regel.

Man kann darin erkennen, wie heikel die Frage ist. Das Gremium, das möglicherweise nicht rechtmäßig zustande kam, soll über seine Rechtmäßigkeit entscheiden. Und diejenigen, die die Nutznießer der stattgefundenen Wahl sind, müssen nun über eine mögliche Wahlwiederholung befinden.

Die Bedenken gegen die Anfechtung der Wahl werden unter anderem im Argument der „Verhältnismäßigkeit einer Wahl-Wiederholung“ vorgetragen. Es gelte das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs in das Wahlergebnis, las die Ausschussvorsitzende vor. Die gewählte Volksvertretung genieße Bestandsschutz. Ein Eingriff müsse sich vor diesem „Bestand“ rechtfertigen.

Das allerdings sind die Gewählten selber – und zwar doppelt. Die Abgeordneten sind der „Bestand“ und zugleich der mögliche „Eingriff“ in diesen Bestand. Wie das im Zweifel ausgeht, kann man sich denken: Eher wird der „Bestand“ sich schützen, als sich in Frage zu stellen. Wenn ein Parlament über sich selber zu richten hat, dokumentiert sich darin ein Kurzschluss in der parlamentarischen Ordnung. So ist auch der Hinweis, dass es grundsätzlich um Rechtsfrieden und Vertrauen der Bürger in die Institutionen gehe, in zwei Richtungen auslegbar: in Richtung Bundestag – oder in Richtung Bundestagswahlen. Was hat höhere Priorität: die Institution Parlament oder das Instrument Wahlen?

Alles durchaus bedenkenswerte Überlegungen, die gerade deshalb aber auch bittere Erinnerungen wecken. Denn eine entsprechende Sorgfalt hätte man sich vom deutschen Parlament auch bei den monatelangen Corona-Lockdowns und ihrer (Un-)Verhältnismäßigkeit gewünscht. Doch im März 2020 entzogen sich die Abgeordneten ihrer Verantwortung und lieferten ihre Befugnisse der Regierung aus.

Das sollte in der Folge den Rechtsfrieden massiv beeinträchtigen und das Vertrauen von Bürgern in die Institutionen nachhaltig erschüttern. Was wiederum, womit sich der Kreis schließt, möglicherweise Einfluss auf die Motivation von WählerInnen hatte, sich über Wahlmissstände zu beschweren und damit dieses bisher einmalige Verfahren herbeizuführen.

Unregelmäßigkeiten hat es nicht nur in Berlin gegeben

Das Wahlchaos wird sowohl vom Bundeswahlleiter als auch vom Wahlprüfungsausschuss auf Berlin reduziert. In anderen Städten habe es solche Probleme nicht gegeben. Thiel: „In ganz Deutschland funktioniert es, nur in Berlin nicht.“ Doch daran kann man Zweifel anmelden. Laut Bundeswahlleiter gab es in Berlin insgesamt 2117 Wahleinsprüche. Das machte 90 % aller Einsprüche aus. Demnach wurden 10 Prozent der Mängel also aus anderen Städten gemeldet. In Bremen beispielsweise soll es Probleme bei der Auszählung gegeben haben. Und auch bei vergangenen Wahlen wurden bereits Fehler und Defizite dokumentiert.

So kamen einmal, beliebig herausgegriffen, in Nordrhein-Westfallen Tausende von Briefwahlunterlagen so kurzfristig bei den Briefwählern an, dass sie nicht mehr rechtzeitig zurück geschickt werden konnten. Die Stimmen waren verloren.

Was es bis 2021 nicht gab, war eine offizielle Wahlanfechtung wie jetzt. Die Frage steht im Raum, ob der Skandal in diesem Ausmaß sichtbar wurde, weil 2021, im zweiten Jahr der Corona-Light-Demokratie, mehr Bürger Unregelmäßigkeiten reklamierten und Einwände formulierten. Und noch ein zweites Indiz stützt die Annahme, dass es auch außerhalb Berlins Wahlfehler und -defizite gegeben haben könnte. Denn in den offiziellen Wahlprotokollen der Landeswahlleitung finden sich die von Bürgern berichteten Mängel nur in Ausnahmefällen. Sie sind schlicht nicht erfasst. Bei anderen Beispielen haben sich die Berliner Protokolle als objektiv unrichtig erwiesen, beispielsweise wurden Unterbrechungszeiten kürzer angegeben als sie waren, oder die Schließungen der Lokale früher angegeben als sie waren. Die Protokolle sind damit nicht nur wertlos, sondern stützen gar den Verdacht auf Manipulationen. Und sie werfen die Frage auf, ob nicht auch in anderen Städten Unregelmäßigkeiten in falschen Wahlprotokollen versteckt sind.

 

In der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses wurde die ursprünglich stellvertretende und nun amtierende Berliner Wahlleiterin Ulrike Rockmann mit dem Widerspruch zwischen tatsächlichen Missständen und geschönten Wahlprotokollen konfrontiert. Mit ihrer Antwort setzten sich die Peinlichkeiten fort: Sie hätten nachgefragt, aber nicht von allen Wahllokalen eine Antwort bekommen, so die Landeswahlleiterin.

Frage Ausschuss: Von wie viel Wahllokalen?

Antwort Landeswahlleitung: Weiß nicht. Das ist Sache der Bezirke.

Ausschuss: Haben sich die Bezirkswahlvorstände nicht bei Ihnen zurückgemeldet? Antwort: Gefühlt schon, aber manche nicht.

Ausschuss: Wie viele?

Antwort: Wir haben keine Handhabe, die Aussage von Wahlvorständen zu erzwingen.

 

Ist das einfach nur Organisierung von Verantwortungslosigkeit? Oder sind die Fehler systemisch? Was wir jedenfalls sehen, ist ein System, das Mängel und Fehler produziert und nicht einmal in der Lage – oder Willens? – ist, sie faktisch zu erfassen.

Die machtbewussten Politprofis im Bundestag haben die Tragweite des Berliner Skandals erkannt und sich nach Monaten hintergründiger Beschäftigung mit ihm nun an die Öffentlichkeit gewandt. Ob es dem Parlament gelingt, diesen Skandal systemimmanent zu reparieren, muss man derzeit abwarten. Es scheint, als setze der Bundestag auf Zeit. Der Präzedenzfall, sprich: eine Wahlwiederholung, soll offensichtlich vermieden werden. Und je länger diese schräge Wahl nicht korrigiert wird, desto sinnloser erscheint eine Wahlwiederholung.

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5 Kommentare

  1. Viele der hier angesprochenen Unregelmäßigkeiten wurden durch Recherchen des Magazins „Tichys Einblick“ aufgedeckt. Es wäre fair gewesen, dies in dem Artikel zu erwähnen.

  2. Spätestens seit der Wahl von George W. Bush zum US-Präsidenten ist öffentlich bekannt, dass es auch in den westlichen Demokratien zu Wahlmanipulation kommt, und vor allem, dass die Manipulatoren damit durch kommen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_den_Vereinigten_Staaten_2000

    Siehe auch: https://www.deutschlandfunkkultur.de/wahlmanipulation-in-den-usa-klassenkampf-mit-anderen-mitteln-100.html

    Und wir erinnern uns: Ein Jahr nach dieser Wahl erschütterte der Anschlag auf die Türme des World Trade Centers „9/11“ die USA.

    Ich selbst habe in einem Wahllokal einer (west-) deutschen Großstadt in jüngerer Vergangenheit einmal zwei Wahlzettel erhalten, von denen ich einen wieder zurückgegeben habe. Aufgrund der Dicke der Wahlunterlagen halte ich ein Versehen für ausgeschlossen.

    Ich gehe daher davon aus, dass die aktuellen Vorkommnisse in Berlin nur die Spitze des Eisbergs sind.

  3. Ein guter Artikel – ABER auch ich frage mich, warum die enorme Recherche – Arbeit von Tichys Einblick mit keinem einzigen Wort erwähnt wird ? Die Durchsicht von 40000 Dokumenten ist absolut kein Pappenstiel.

  4. Es kann nicht sein, das bei einem Verdachtsfall die Wahl zunächst als gültig erklärt wird und die Kandidaten ihr vermeintliches Mandat wahrnehmen können, obwohl gar nicht feststeht, ob sie dafür überhaupt einen Auftrag haben. Man stelle sich vor, ein Hitler würde so ins Amt kommen, er würde sofort eine Aufarbeitung verhindern und wäre offiziell im Amt, obwohl es dafür keine Mehrheiten gab. Die Wahl hätte also umgehend wiederholt werden müssen und während dieser Zeit hätten die alten Mandatsträger das Amt kommissarisch weiterführen müssen.
    In was für einer Demokratie sind wir eigentlich?

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