Das Flaschenspiel

Die vom Nawalny-Team angeblich entdeckten Flaschen im Hotel in Tomsk.

Ist die Bundesregierung im Fall Nawalny glaubwürdig? – Teil 1

 

Darf man seiner eigenen Regierung Lügen unterstellen?

Ich werde es hier vorsichtiger formulieren und von „Widersprüchlichkeiten“, „Ausflüchten“ und „Geheimniskrämerei“ sprechen.

Meine Beweisführung wird sich bewusst nicht auf Veröffentlichungen in den Medien stützen, sondern auf offizielle Dokumente:

 

  1. Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Parteien Die Linke und AFD:

19.11.2020 Drucksache 19/24493

25.11.2020 Drucksache 19/24659

6.1.2021 Drucksache 19/25703

15.2.2021 Drucksache 19/26684

 

  1. Medizinischer Bericht der Charité, veröffentlicht in „The Lancet“:

 

  1. 40seitiger Bericht der zwei UN-Sonderberichterstatterinnen Agnes Callamard und Irene Khan zum Anschlag auf Nawalny (UN-Bericht):

 

 

Die zentrale Frage: Wie kam die Bundesregierung (nachfolgend „BR“ abgekürzt“) zu der Erkenntnis, Nawalny sei in Russland mit einer chemischen Waffe der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden und warum verheimlicht sie die chemische Formel dieses „neuartigen“ Nowitschoks?

 

Wie breit „chemischen Waffe“ definiert wird, geht aus der Antwort der BR auf eine Kleine Anfrage der AFD hervor:

„Die bei Alexej Nawalny nachgewiesene Substanz aus der Nowitschok-Gruppe ist nicht im Chemikalienanhang des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) gelistet. Das CWÜ definiert als Chemiewaffe jede toxische Substanz, mit Ausnahme derjenigen, die für nicht verbotene Zwecke bestimmt sind. Die Listung einer Substanz im Chemikalienanhang des Chemiewaffenübereinkommens ist gemäß CWÜ daher keine Voraussetzung für ihre Bewertung als ‚chemische Waffe‘.“

Nach dieser Auslegung ist also jede toxische Substanz, die nicht zu friedlichen Zwecken genutzt wird, eine „chemischen Waffe“. Praktisch wäre also Rattengift eine chemische Waffe, wenn ich es nicht als Rattenköder verwende, sondern einem Menschen ins Essen mische.

Die BR sieht keine Veranlassung, die Formel dieser chemischen Waffe an die OPCW zu übermitteln, denn „das CWÜ sieht keine derartigen Regelungen vor“:

„Die genaue Identifikation und Benennung einer toxischen Chemikalie, die für andere als nach dem CWÜ nicht verbotene Zwecke bestimmt ist, ist deshalb zur Feststellung eines Verstoßes gegen das Chemiewaffenverbot nicht erforderlich.“

Die BR sieht sich nicht verpflichtet, die Nowitschok-Formel dem CWÜ, der OPCW und ihren Mitgliedsstaaten, der NATO, den Russen oder irgendwem sonst mitzuteilen. Was das Bundeswehr Labor und die anderen vier Labore in Navalnys Blut- und Urinproben gefunden haben, bleibt das süße Geheimnis eines engen Kreises um Frau Merkel.

Die BR scheut sich nicht, ihre eigene Nowitschok-Diagnose der OPCW in die Schuhe zu schieben:

„Die Bundesregierung spricht im Zusammenhang mit der Vergiftung von Herrn Nawalny von einem chemischen Nervenkampfstoff aus der Gruppe der Nowitschok. Der Generaldirektor der OVCW hat diesen Begriff („nerve agent“) wiederholt in seinen Äußerungen gebraucht.“

Ich lege diese Antwort der BR in der Schublade „Ausflüchte“ ab. Denn der OPCW-Report zu Nawalny lag erst am 6. Oktober 2020 vor. Die Bundeskanzlerin sprach aber bereits am 2. September 2020 das erste Mal von Nowitschok und berief sich dabei nicht auf die OPCW, sondern auf das Bundeswehrlabor (ITPB)!

Siehe auch Antwort der BR auf eine Kleine Anfrage:

„Die Bundesregierung hat die EU-Mitgliedsstaaten in ihrer Gesamtheit am 2. September 2020 sowie die NATO-Bündnispartner in ihrer Gesamtheit am 3. September 2020 schriftlich über den zweifelsfreien Nachweis eines chemischen Kampfstoffs aus der Nowitschok-Gruppe als Ursache der Vergiftung informiert.“

Wie „zweifelsfrei“ der Nachweis tatsächlich ist, möchte ich nachfolgend unter die Lupe nehmen.

 

Die Chronologie

Am 24.8.2020 gab die Charité bekannt: „Die klinischen Befunde weisen auf eine Intoxikation durch eine Substanz aus der Wirkstoffgruppe der Cholinesterase-Hemmer hin. Die konkrete Substanz ist bislang nicht bekannt und es wurde eine weitere breitgefächerte Analytik initiiert. Die Wirkung des Giftstoffes, d.h. die Cholinesterase-Hemmung im Organismus, ist mehrfach und in unabhängigen Laboren nachgewiesen.“

Um welche unabhängigen Labore es sich handelte, verschweigt die Charité. Es war aber NICHT  das schwedische Labor, Swedish Defense Research Agency (FOI), denn das wurde erst am 4. September kontaktiert.

Am 2. September 2020 verkündete Angela Merkel neue Erkenntnisse:

„Die Charité hat spezialisierte Toxikologen der Bundeswehr mit der Untersuchung verschiedener Proben von Herrn Navalny beauftragt. Nun hat das Spezial-Labor der Bundeswehr einen klaren Befund geliefert. Alexej Navalny wurde Opfer eines Angriffs mit einem chemischen Nervenkampfstoff der Novichok-Gruppe. Dieses Gift läßt sich zweifelsfrei in den Proben nachweisen.“

Nun war sie in der Welt, die Behauptung „zweifelsfrei“. Die BR stützte sich dabei auf die Erkenntnisse des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (IPTB) in München. Es ist faktisch das deutsche Porton Down. Das IPTB selbst hat sich nie öffentlich geäußert. Aber der UN Report gibt einen kleinen Einblick:

„In Deutschland wurden die toxikologischen Tests an den Proben von Herrn Navalny zur Bestimmung der Vergiftungsquelle vom Bundeswehrinstitut für Pharmakologie und Toxikologie, einem von der OPCW anerkannten wissenschaftlichen Institut, durchgeführt. Am Sonntagmorgen, dem Morgen des 23. August, sollen die Wissenschaftler die ersten Blut- und Urinproben von Alexei Navalny erhalten haben. Sie sollen eine erste Analyse durchgeführt haben, um konventionelle Nervenstoffe und Pestizide auszuschließen. Mithilfe eines Massenspektrometers konnten die  Wissenschaftler feststellen, dass die Verbindung, die die Symptome von Herrn Navalny hervorgerufen hatte, strukturell den in Anhang 1 des Anhangs über Chemikalien zum Chemiewaffenübereinkommen aufgeführten Novichok-Verbindungen ähnlich war. Es wird vermutet, dass die Konzentration von Novichok in den Proben von Herrn Navalny extrem niedrig war und knapp über dem Niveau lag, bei dem sie nicht mehr nachweisbar gewesen wäre. Die Tests wurden mehrmals wiederholt, um die Ergebnisse zu überprüfen.“

Das IPTB fand also lediglich Hinweise auf eine Substanz, die „Novichok-Verbindungen ähnlich war“! Und zwar in Proben, die „knapp über dem Niveau lagen, bei dem sie nicht mehr nachweisbar gewesen wären“!

Laut UN-Bericht hat das IPTB die berühmte Wasserflasche nie untersucht, sondern seine Erkenntnisse einzig aus Blut- und Urinproben gewonnen. Das bestätigte auch die BR:

„Die Untersuchungsergebnisse des IPTB sowie des französischen und des schwedischen Labors basierten auf biomedizinischen Proben, die bei Alexej Nawalny entnommen wurden.“

Der Bericht in The Lancet sagt explizit, alle Tests haben gezeigt, dass Nawalnys Blut keine freien AChE-Hemmer – also die eigentlichen Giftstoffe – enthielt. Die BR weiß auch nicht, ob das Nowitschok eine Flüssigkeit oder ein Pulver war:

„Die aufgefundenen Spuren geben keinen Hinweis auf den ursprünglichen Aggregatzustand der verwendeten Substanz.“

Am selben Tag, dem 2. September 2020, berichtete die Charité:

„Alexei Nawalny wird weiterhin auf einer Intensivstation behandelt und maschinell beatmet. Mit einem längeren Krankheitsverlauf ist zu rechnen.“

Am 6. September 2020 entnahm die OPCW Blut- und Urinproben von Navalny, der zu der Zeit noch im künstlichen Koma lag. War seine Frau Julia berechtigt, an Stelle ihres Mannes das Einverständnis zu geben?  Findet hier deutsches oder russisches Recht Anwendung?

Am 7. September 2020 schrieb die Charité dann: „Das durch Medikamente aufrechterhaltene künstliche Koma des Patienten konnte beendet werden. Der Patient wird schrittweise von der maschinellen Beatmung entwöhnt. Er reagiert auf Ansprache.“

Am 14. September 2020 verlautbarte die BR, dass zwei Spezial-Labore in Frankreich und Schweden die Befunde des IPTB bestätigt hätten. Welche Labore das waren, sagte die BR nicht. Aber es stellte sich schnell heraus, dass eines davon die Swedish Defence Research Agency (FOI) war, ein Militärlabor wie das IPTB.

Pressemitteilung 322 behauptete, nun hätten „bereits drei Labore unabhängig voneinander den Nachweis eines Nervenkampstoffes aus der Nowitschok-Gruppe als Ursache der Vergiftung von Herrn Nawalny erbracht“.

Gefragt, ob die zwei Spezial-Labore in Frankreich und Schweden frische eigene Proben von Navalny genommen hätten, antwortet Maria Adebahr auf der Bundespressekonferenz bei 1:04:17 :

„Zur zweiten Frage, Schweden und Frankreich, dort sehen Sie in der Pressemitteilung, dass diese beiden Länder das Anhand erneuter Proben getan haben.“

Auf Nachfrage betonte Adebahr nochmals: „Sie haben selbst in der Charité Proben genommen“.

Das bestätigte die BR auch in einer Kleinen Anfrage:

„Die unabhängigen Labore der OVCW sowie das französische und das schwedische Labor haben in den biomedizinischen Proben von Alexej Nawalny, die am 5. und am 6. September 2020 genommen wurden, die Kontaminierung zweifelsfrei nachgewiesen.“

Diese Antworten gehören in die Schublade „Widersprüchlichkeiten“, denn der UN-Bericht sagt dazu:

„Am 4. September 2020 wurden versiegelte Blutproben von Herrn Nawalny an die Swedish Defence Research Agency CBRN (chemische, biologische, radioaktive und nukleare Substanzen) geschickt, ebenfalls ein von der OPCW zugelassenes Institut, mit der Fähigkeit zur unabhängigen Analyse und Herstellung von Referenzsubstanzen von Nowitschok.“

Vielleicht bin ich etwas begriffsstutzig… Aber ich sehe einen Unterschied darin, ob Proben von Nawalny in der Charité direkt entnommen wurden oder ob versiegelte Blutproben zugeschickt wurden. Vor allem deshalb, weil dann a) keine „chain of custody“ besteht und b) das Entnahmedatum der Proben nicht bekannt ist.

Am 6. Oktober 2020 veröffentlichte die OPCW ihren Bericht. Darin wird festgestellt, dass „die Ergebnisse der Analyse dieser Proben bestätigten, dass die Biomarker des Cholinesterasehemmers, die in den Blut- und Urinproben von Herrn Nawalny gefunden wurden, ähnliche strukturelle Eigenschaften aufweisen wie die toxischen Chemikalien, die zu den Anhängen 1.A.14 und 1.A.15 im Annex gehören“.

Wie konnte die OPCW etwas in Proben vom 6. September finden, die 14 Tage vorher knapp über der Nachweisgrenze lagen? Das böse Wort „Gefälligkeitsgutachten“ kommt mir in den Sinn.

Der UN-Bericht schreibt dazu: „Am 6. Oktober bestätigte die OPCW selbst anhand von Proben, die an zwei vom Generaldirektor benannte Laboratorien geschickt wurden, dass Herr Nawalny einer toxischen Chemikalie ausgesetzt war, die als Cholinesterasehemmer wirkt und deren Biomarker Nowitschok ähnlich sind.“

Deren Biomarker Nowitschok ähnlich sind!

Wie konnte Frau Merkel da sicher sein, dass es sich definitiv um einen „chemischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe“ handelte, deren Formel man kenne?

Auch der UN-Bericht ist da ganz im Einklang mit der Bundeskanzlerin:

„Fünf von der OPCW zugelassene Laboratorien (z. B. in Deutschland, Frankreich und Schweden) kamen jedoch später zur gleichen Feststellung, dass es sich bei dem Gift um Nowitschok handelte.“

Die zwei UN-Sonderberichterstatterinnen Agnès Callamard und Irene Khan sehen anscheinend keinen Unterschied in „deren Biomarker Nowitschok ähnlich sind“ und „dass es sich bei dem Gift um Nowitschok handelte“.

An anderer Stelle behauptet der UN-Bericht: „Es wird weiter berichtet, dass die gegen Herrn Nawalny verwendete Verbindung eine neuartige Form von Nowitschok ist, was auf eine weitere Entwicklung der toxischen Substanz hindeutet, obwohl der Zeitrahmen dafür unbekannt ist.“

Der UN-Bericht wird sogar noch kühner, indem proklamiert wird:

„Laut dem Technischen Sekretariat der OPCW sind die ‚identifizierten Biomarker im geheimen Bericht des Sekretariats enthalten‘.  Das identifizierte Nowitschok würde angeblich in einer isolierten, reinen Form ohne Verunreinigungen vorliegen, die auf ein bestimmtes Herkunftsland zurückgeführt werden könnten.“

Jeder Nowitschok-Experte wird bestätigen, dass es unmöglich ist, anhand von Biomarkern die Formel eines noch unbekannten Nervenkampfstoffs zu bestimmen. Das hatte schon bei den Skripals nicht geklappt. Damals war die OPCW angeblich in der Lage, Nowitschok in hoher Reinheit 18 Tage später auf einer Türklinke zu finden, also einer Umweltprobe.

Die ÄrzteZeitung schreibt dazu :

„Im Fall Skripal konnten die britischen Behörden noch Spuren des Gifts am Anschlagort finden und eine chemische Analyse einleiten, bei Nawalny bleiben wohl nur Abbauprodukte im Körper als Hinweis – hier dürfte das Gift nur schwer, wenn überhaupt noch nachzuweisen sein. Was sich aber gut identifizieren lässt, ist der Wirkmechanismus: Viele Nervengifte blockieren das Enzym Acetylcholinesterase irreversibel. Diese Dauerblockade des Enzyms können Experten in Erythrozyten mit handelsüblichen Testkits nachweisen – sie ist neben den klinischen Symptomen ein starker Hinweis auf eine Organophosphat- oder Carbamatvergiftung.“

Die Tatsache, das anhand von Biomarkern kein Rückschluss auf die Ausgangssubstanz gezogen werden kann, ist auch der BR bekannt, denn sie antwortete auf eine Kleine Anfrage :

„Eine Analyse biomedizinischer Proben lässt keinen Rückschluss auf die Signatur zu.“

Wenn also im UN-Bericht behauptet wird, das Nowitschok würde in einer isolierten, reinen Form ohne Verunreinigungen vorliegen, dann kann es nur an einer Umweltprobe gefunden worden sein, nicht in biomedizinischen Proben! Alle fünf Labore hatten aber nur biomedizinische Proben!

Eine neue Schublade für „Unmöglichkeiten“ ist erforderlich.

Am 23. Dezember 2020 verriet die Charité auf ihrer Webseite, dass es sich bei dem am Vortag veröffentlichten Fallbericht der Fachzeitschrift The Lancet um Alexei Nawalny handelt. Nawalny erklärte öffentlich, dass ihm von The Lancet Anonymität zugesichert worden war. The Lancet hielt sich daran. Warum tat es die Charité nicht? Und warum waren die Ärzte überhaupt bereit, ihre Daten äußerst detailliert zur Verfügung zu stellen? Denn der „Fallbericht Nawalny“ wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Aber das würde hier zu weit führen.

Sicher ist, dass die behandelnden Ärzte zwar eine Cholinesterase-Hemmung feststellten, aber nicht deren Ursache. Die Diagnose „Nowitschok“ kam vom IPTB, basierend allein auf Blut- und Urinproben und nicht auf ominösen Wasserflaschen.

Auf den Spuren der Wasserflasche(n)

Diverse Medien berichteten, dass das Nowitschok an einer Wasserflasche gefunden wurde. Warum es für besagte Wasserflasche keine „chain of custody“ geben kann, wird klar, wenn man den Weg beleuchtet, den die Wasserflasche von Tomsk nach Berlin nahm.

Der UN-Bericht schildert sehr detailliert, was Nawalny an den Tagen vor seinem Flug nach Moskau tat. Ich verkürze es hier auf das Wesentliche:

„Zurück in seinem Zimmer bereitete Herr Nawalny seinen Koffer vor, mit Ausnahme seiner Kleidung für den nächsten Tag. Er stellte etwas Wasser in die Nähe seines Bettes. Nach dem Aufwachen duschte Herr Nawalny, wobei er Seife und Shampoo benutzte. Er trennte seine schmutzige Kleidung von der sauberen. Bevor er das Hotelzimmer verließ, trank er aus einer Wasserflasche in seinem Zimmer.“

Im Bericht wird nicht erklärt, warum sich DREI Wasserflaschen in dem Raum befanden. Dafür legen sich die zwei Sonderberichterstatterinnen fest, dass „Berichten zufolge in seinem Hotelzimmer in Tomsk Spuren von Nowitschok gefunden wurden, und Herr Nawalny wurde durch seine Haut und Kleidung vergiftet.“

Wir erfahren auch, welche Gepäckstücke Nawalny auf den Flug mitnahm :

„Herr Nawalny kaufte lokale Süßigkeiten, steckte sie in einen Rucksack und ging zum Flughafencafé. (..) Herr Nawalny nahm einen Fensterplatz ein und holte seinen Laptop heraus, um während des Fluges etwas zu sehen. (..) Die Pressesprecherin von Herrn Nawalny begleitete ihn im Krankenwagen. Ein anderes Teammitglied blieb am Flughafen, um die Koffer abzuholen, und fuhr dann mit dem Taxi ins Krankenhaus. (..) Bei ihrer Ankunft im Krankenhaus nach 18:00 Uhr erlaubte Yulia Nawalny (die Frau von Herrn Navalny) ihnen, den Koffer zu durchsuchen, der auch den Computer und das Mobiltelefon von Herrn Nawalny enthielt. Die Polizei gab alle nach der Suche überprüften Gegenstände zurück, wollte jedoch Herrn Nawalnys Koffer einbehalten. Herrn Nawalnys Frau lehnte es ab, den Koffer zu übergeben.“

Nawalny hatte also einen Rucksack (mit Laptop und Handy) und einen Koffer dabei. Nichts davon wurde von den russischen Behörden beschlagnahmt. Alle Utensilien befanden sich im Rettungsflieger nach Berlin.

Wenn die BR bestätigt, Nowitschok sei nicht nur an der Wasserflasche, sondern auch an anderen Gegenständen gefunden worden, so kann es sich um diese Gepäckstücke handeln (später mehr).

Navalnys Mitarbeiter veröffentlichten ein Video, das zeigt, wie sie Gegenstände aus Nawalnys Hotelzimmer in Tomsk einsammeln. Der UN-Bericht meint dazu:

„Es wird weiter behauptet, dass in seinem Hotelzimmer in Tomsk Spuren von Nowitschok gefunden wurden und dass Herr Nawalny durch seine Haut und Kleidung vergiftet wurde. Es wird vermutet, dass auf der Außenseite einer Wasserflasche aus Herrn Navalnys Hotelzimmer in Tomsk eine extrem niedrige Konzentration an Nervenwirkstoff gefunden wurde.“

Ob man sich dabei auf Pevchikh (Pewtschich) oder Bellingcat beruft, verrät der UN Report nicht. Wahrscheinlich aus gutem Grund, denn die Geschehnisse in Nawalnys Hotelzimmer dürften jedes internationale Gericht in Schwulitäten bringen.

Auch verliert der sonst so detaillierte UN-Bericht kein Wort darüber, wie die eingesammelten Gegenstände von Tomsk nach Berlin kamen! Die Kalamität wird so umschrieben: „Es gab keine offizielle ‚chain of custody‘ für diese Flasche, obwohl Mitglieder des Teams von Herrn Nawalny Berichten zufolge zu jeder Zeit die Kontrolle über die aus seinem Zimmer entnommenen Gegenstände hatten.“

 

Was der  UN-Bericht verschweigt, hat Pevchikh selbst in Interviews (hier BBC) verraten:

„Wir sind nach Nowosibirsk gefahren und von dort nach Omsk geflogen“, sagte Frau Pevchikh. Alles, was sie aus dem Raum gesammelt hatten, einschließlich der drei Wasserflaschen, wurde im Gepäck des Teams „strategisch platziert“, um so wenig Aufmerksamkeit wie möglich zu erregen.

Als die russischen Behörden schließlich dem komatösen Oppositionsführer und seiner engsten Familie und Kollegen erlaubten, von Omsk nach Berlin zu fliegen, befand sich auch sie auf diesem Flug. Die Aktion, die Flasche aus dem Hotelzimmer zu entfernen und dann mit auf den langen Weg nach Berlin zu nehmen, hat bedeutende Beweise dafür geliefert, dass er vergiftet wurde, bevor er den Flughafen Tomsk erreichte, glaubt sie.

 

Die BR weiß genau, wie heikel das Thema „Wasserflasche“ ist. Auf den Pressekonferenzen wurden Fragen danach immer abgeschmettert. Aber in der Beantwortung der Kleinen Anfragen konnte sich die BR nicht völlig unwissend stellen und bestätigte das Vorhandensein von Umweltproben indirekt:

„Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) hat biomedizinische Proben von Alexej Nawalny entnommen, da nur diese eine lückenlose Beweisführung zulassen (‚chain of custody‘).“

Behalten wir also im Gedächtnis, dass für Wasserflasche & Co. kein „chain of custody“ bestand!

Damit sind alle Gegenstände aus Nawalnys Besitz keine gerichtstauglichen Beweismittel – und natürlich auch nicht die darauf gefundenen Giftstoffe!  Trotzdem nutzt die BR genau diese Gegenstände als Beweis für Nowitschok! Öffentlich zugeben mag sie das allerdings nicht.

 

Aber dann kommt die entscheidende Frage: „Sind die konstatierten Spuren des chemischen Kampfstoffs im Blut Alexej Nawalnys und diejenigen auf der Wasserflasche und den weiteren Gegenständen nach Kenntnis der Bundesregierung identisch?“

Die Antwort ist ein schlichtes „Ja“. Die BR gibt also zu, dass

  1. Wasserflasche & Co untersucht wurden und
  2. darauf derselbe chemische Kampfstoff gefunden wurde wie in Nawalnys Blut und Urin.

Eine gewagte Behauptung der BR! Im Blut wurden nur Biomarker festgestellt, die keinerlei Hinweis auf einen bestimmten Nervenkampfstoff aus der breitgefächerten Nowitschok-Gruppe zulassen, besonders nicht auf einen bisher unbekannten!

Trotz alledem erklärt die BR im Besitz der genauen Formel zu sein. Die ist allerdings wegen des „Proliferationsrisikos“ so geheim, dass weder die OPCW noch die fünf Labore oder die befreundeten Staaten und schon gar nicht die Russen eingeweiht werden.

 

Teil 2: Die Bundesregierung scheint ein Problem zu haben: War Maria Pewtschich im Rettungsflugzeug von Omsk nach Berlin?

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