Infektionsschutzgesetz: Regieren per Dienstanweisung

Bild: Achim Melde/Deutscher Bundestag

Die Legislative würde sich mit dem geplanten Gesetz entmachten. Auch der Judikative, die in der Vergangenheit Ausgangssperren aufgehoben hatte, sollen Kompetenzen entzogen und in einem Rutsch dem Bürger der Rechtsschutz verweigert werden.

 

Am Dienstag beschloss das Bundeskabinett in kleiner Runde eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, jetzt soll es im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden. Details werden noch verhandelt, doch wenn das Projekt dort angenommen wird, werden diese – und alle künftigen Regierungen – ohne Rücksicht auf die Verfassung per Dekret herrschen können.

So sollen bundesweit Kontaktbeschränkungen auf maximal 5 Personen durchgesetzt werden, Ausgangssperre ab 21 Uhr, Verbot von Gewerbe wie Gastronomie und Kultur, und Schulschließungen. Aber nicht ausgeschlossen sind auch Internierungen ohne richterlichen Befehl, Beschlagnahmung von Konten, Einschränkung der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit und vieles mehr. Hauptsache, aus dem Kanzleramt oder einer untergeordneten Bundesbehörde kommt ein Dekret, eine Anordnung, eine zweizeilige Dienstverordnung. Aufgegeben werden die Gewaltenteilung und der Förderalismus.

Nicht in der Bundespressekonferenz, sondern in der Talkshow bei der gefälligen Anne Will drohte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 28. März, Kompetenzen der Länder und Kommunen an sich zu reißen und diesen Ausgangssperren bei einer „bestimmten Inzidenz, belegten Intensivbetten oder einer Impfquote“ zu befehlen.

Die Medien applaudierten. Merkels Initiative sei „gut“, so die SZ, weil „das föderale Pandemie-Management krachend gescheitert“ sei. Auch der Deutschlandfunk schiebt „der föderalen Struktur Deutschlands“ die Schuld in die Schuhe. Aber welches zentralistische Modell kann ein erfolgreiches Pandemie-Management vorweisen, Nordkorea?

Nicht (nur) die Länderchefs, sondern vor allem das Kanzleramt hat versagt:

–  Obwohl die WHO schon im Januar darauf hingewiesen hat, dass die PCR-Tests weder die Krankheit noch die Ansteckungsgefahr diagnostizieren, werden Eingriffe in die Grundrechte weiterhin von diesem Test abhängig gemacht, nämlich von der Inzidenz.

– Von Anfang an wurde ein Impfstoff als einzige Lösung dargestellt – wobei die Kanzlerin wissen sollte, dass ein wirksames und sicheres Vakzin mindestens vier Jahre für die Entwicklung braucht.

– Die Entwicklung von Medikamenten und vorbeugenden Arzneien wurden vollkommen vernachlässigt.

– Statt die Menschen in die Parks zu locken, wo sie mit Sport und Sonne Vitamin D tanken können, sollen sie eingesperrt werden. Dass Aerosol-Forscher eine Ansteckung unter freiem Himmel ausschließen und die Gefahr in geschlossenen Räumen verorten, wird überhört.

– Statt wie die Chinesen in 10 Tagen Kliniken für schwere Covid-Erkrankungen zu errichten, wird der öffentliche Gesundheitssektor weiter totgespart – das Ergebnis der christdemokratischen Politik der letzten Jahre. Dort liegt die Verantwortung. Und nun sollen fehlende Krankhausbetten die Einschränkung der Grundrechte legitimieren?

Nicht nur die Ministerpräsidenten, d.h. der Föderalismus, werden damit entmachtet, auch die Gewaltenteilung wird aufgegeben. Wird der Vorschlag zum Gesetz, muss sich die Bundesregierung künftig nicht mehr um Mehrheiten im Parlament bemühen und Überzeugungsarbeit leisten, es reicht eine einfache Dienstanweisung aus der Feder der Kanzlerin, eines Ministers oder eines Bürokraten. Grundrechte werden nicht mehr per Gesetz und aus triftigem Grund beschränkt, sondern willkürlich mit einer Verordnung, einem Dekret.

Die Legislative würde sich selbst und die Ministerpräsidenten entmachten. Auch der Judikative, die in der Vergangenheit Ausgangssperren aufgehoben hatte, sollen Kompetenzen entzogen und in einem Rutsch dem Bürger der Rechtsschutz verweigert werden. Das Kanzleramt hält diese Methode für clever, hatten seine Taschenspielertricks doch schon bei der Aushebelung der Offenlegungspflicht funktioniert – ohne dass durch die Öffentlichkeit ein Aufschrei gegangen war. Denn alle Parteien hatten mitgespielt.

Vorbild: Aushebelung der Offenlegungspflicht

Und das ging damals so: Eigentlich gilt in Deutschland die Vorschrift, dass nach 30 Jahren die amtlichen Akten offengelegt werden müssen, nur – so das Bundesarchivgesetz (BArchG) – in besonderen Fällen durfte diese Frist noch einmal um 30 Jahre verlängert werden, also maximal 60 Jahre. Das hätte bedeutet, dass die Akten der 50er Jahre zur Wiederbewaffnung und dem Kalten Krieg ausnahmslos der Öffentlichkeit zur Verfügung gestanden hätten.

2017 wurde das BArchG neu geregelt, und in den parlamentarischen Anhörungen sollten dazu die Meinungen der Parteistiftungen gehört werden. Die waren sich einig und schickten als einzigen Sprecher den Mann der Adenauer-Stiftung in die Anhörung. Das Gesetz ging problemlos durch, es verwässerte die Maximalfrist von 60 Jahren und erwähnt stattdessen die Verschlusssachen-Anweisung (VSA), die Näheres regelt.

Dies sei verfassungswidrig, so mein Anwalt Raphael Thomas, der das Kanzleramt und den BND erneut verklagt hat. „Das Zitiergebot des Grundgesetzes besagt, dass, wenn ein Grundrecht eingeschränkt wird, es dafür eine konkrete Norm geben muss.“ Diese fehlt im neuen BArchG. Die VSA ist eine interne Anordnung ohne demokratische Legitimation. Aber BND und Kanzleramt beziehen sich auf sie, wenn sie Akten, die älter als 60 Jahre alt sind, weiter verschlossen halten wollen.

Auf meinen Antrag wurden Dokumente des Jahres 1957 bis 2042 „prolongiert“, dann will man gnädigerweise erneut prüfen, ob man noch einmal – vielleicht hundert Jahre oder tausend – verlängert. Man muss ja keinen Richter oder Parlamentarier fragen, sondern eine interne Verwaltungsvorschrift erlassen. Natürlich kann man dagegen den Rechtsweg beschreiten, und das habe ich, wie gesagt, getan. Im Falle des Kanzleramt beginnt die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, geht dann zum Oberverwaltungsgericht, dann nach Leipzig zum BVerwG und am Ende nach Karlsruhe. Zehn Jahre ist normal für diesen Rechtsweg, d.h. das ist in der Praxis Rechtsverweigerung.

Aber jetzt sollen mit dem geplanten neuen Infektionsschutzgesetz auf dieselbe Weise Pandemie-Maßnahmen erlassen werden, ohne öffentliche Diskussion und juristische Überprüfung. Wie soll man das nennen? Amtsanmaßung? Reaktionäres Regime? Auf jeden Fall werden die grundlegenden Garantien einer Demokratie außer Kraft gesetzt.

In Situationen von allgemeiner Konfusion ist es wichtig, sich an das zu erinnern, was ganz am Anfang gesagt wurde; zu diesem Zeitpunkt arbeitet die Maschinerie der Desinformation noch nicht auf vollen Touren. Und ganz am Anfang hat die WHO zwei kluge Dinge verkündet: Das neue Virus sei hochansteckend und 70 Prozent der Weltbevölkerung werden sich damit infizieren. Und zweitens: Ein intaktes Immunsystem wird mit dem Virus fertig.

Man hätte in dieser Situation etwa von den Grünen erwartet, die aus der Öko-Bewegung kamen und für eine gesunde Umwelt gestritten haben, dass sie zur Stärkung unseres Immunsystems sofortige Maßnahmen wie das Verbot von Pestiziden gefordert hätten, die nachweislich unsere Abwehrkräfte schwächen. Aber dort blieb es still, es lockt ja die Regierungsbeteiligung. Stattdessen trieben CDU/CSU und SPD Millionen in die Armut – unter dem Vorwand, nun plötzlich unsere Gesundheit schützen zu wollen. Und mit dem neuen Gesetz wird das ohne öffentliche Diskussion erlassen werden.

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Ähnliche Beiträge:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert