UN-Menschenrechtskommission: Freiheitsrechte werden in der Ukraine unterdrückt

Bild: GeneralStaffUA

Ein OHCHR-Bericht dokumentiert Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht nur in den „Volksrepubliken“und auf der Krim, sondern auch in der Ukraine, worüber man im Westen nicht gerne spricht, da in der Ukraine die „Freiheit des Westens“ (Habeck) verteidigt wird.

 

Gerne wird in Medien und von Politikern die Unterdrückung von Opposition und Meinungsfreiheit, die Verfolgung von Journalisten und selbst das Töten von Oppositionellen oder unerwünschten Personen Russland und Putin vorgehalten, während man sich hinter die Nato und die Ukraine stellt. Gefangen in einem Freund-Feind-Denken werden die Verhältnisse in der Ukraine kaum beachtet, wenn sie nicht ins Bild passen. Das geht dann so weit, dass sich der jetzige Vizekanzler im Mai nach einem „beeindruckendem“ Besuch der Frontlinie mit Helm und Schussweste – aber nur auf einer Seite – für Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach, da diese doch „die Freiheit des Westens verteidigt“.

Vor einer Woche hat die stellvertretende Hochkommissarin für Menschenrechte, Nada Al-Nashif, dem UN-Menschenrechtsrat über die Ukraine berichtet und einen Bericht zur Lage der Freiheit vorgestellt. Sowohl in den von der Regierung in Kiew kontrollierten Gebieten als auch in dem von den Separatisten kontrollierten Teilen des Donbass werden nach ihr fundamentale Freiheiten verletzt.

Für die Nato und den Westen mag der Bericht zur Unzeit kommen, wird doch gerade gegen Russland heftig getrommelt, das jetzt nach Angaben der Ukraine schon 120.000 Soldaten an die Grenze verlegt habe, um eine Invasion vorzubereiten. Die Spannung ist auch deswegen hoch, weil es Annäherungen zwischen den USA und Russland gibt, das hier bereits in die Offensive gegangen ist und seine Sicherheitsinteressen vorgelegt und verständlich gemacht hat. Das wurde zwar bereits als Erpressung bezeichnet, ist aber ganz normal, um Gespräche über eine Deeskalation einzuleiten. Und ebenso wie der Westen seine roten Linien zieht und Russland bei Überschreitung mit schweren Konsequenzen droht, rüstet Russland auf gegen mögliche Bedrohungen an seiner Grenze und warnt vor „unfreundlichen Aktionen“ des Westens.

Nach al-Nashif hat die OHCHR zwischen November 2019 und Oktober 2021 29 Vorfälle dokumentiert, die sich gegen Journalisten, Blogger und Personen richteten, welche sich kritisch mit der Regierung oder vorherrschenden Narrativen auseinandergesetzt haben.  Sie nimmt kein Blatt vor den Mund und hebt die Missstände klar und deutlich hervor:

„In den von der Regierung kontrollierten Gebieten gaben die Einschränkungen der freien Äußerung kritischer oder unpopulärer Meinungen und der Teilnahme an friedlichen Versammlungen zu sensiblen Themen sowie die Sicherheit von Menschenrechtsverteidigern in der Ukraine Anlass zur Sorge. Politische und gesetzgeberische Entwicklungen führten zu Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen Raums, und Angriffe auf politische Oppositionsparteien, ihre Mitglieder und Mitarbeiter beeinträchtigten die Freiheit der Meinungsäußerung, die friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Beteiligung. Die im Februar und August 2021 von der Regierung verhängten Sanktionen, die zur Schließung von Fernsehsendern und Online-Medien führten, standen nicht im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, da sie den öffentlichen Zugang zu Informationen einschränkten und den kritischen Journalismus untergruben.“

Da scheinen sich Russland und die Ukraine nicht sehr zu unterscheiden. Auch nicht in dem Punkt, dass Bedrohungen und Gewalt gegenüber investigativen Journalisten und Medienmitarbeitern meist nicht verfolgt werden, auch wenn die Täter oder die Gruppen bekannt sind.  In 14 Fällen habe es Angriffe, Bedrohungen und Einschüchterungen von Menschenrechtlern gegeben, die für Frauenrechte, Gleichheit der Geschlechter, LGBTQI-Rechte oder Umweltschutz eintreten. Daneben gab es Angriffe auf friedliche Versammlungen oft auch von der LGBTQI-Gemeinschaft, meist von Gruppen, die Gewalt propagieren, aber nicht belangt werden. Was Nashif nicht deutlich sagt, dass die Gewalt von den rechtsextremen und rechtsnationalistischen ukrainischen Gruppen und Milizen ausgeht, die oft offen und ungehindert agieren können. Straffreiheit führe, so warnt Nashif, zu weiteren Angriffen und schaffe „einen Kontext der Selbstzensur, eines schwindenden zivilen Raums und einer Verengung des Pluralismus“. All das entmutige politische Partizipation und zivilen Aktivismus. Im OHCHR-Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass die Täter, die drei Journalisten, darunter Pavel Sheremet, vor der Berichtszeit ermordet haben, immer noch nicht belangt worden seien.

Nicht viel anders sieht es in den beiden „Volksrepubliken“ aus, in denen es aufgrund von Restriktionen eine „Erosion des Raums für Meinungsfreiheit und unabhängigen Aktivismus“ gegeben habe. Es wurden Gesetze eingeführt, um Kritik online zu unterdrücken und die politische Teilnahme zu beschränken. So würden Menschen willkürlich festgenommen oder mit Festnahme bedroht, weil sie ihre Meinung online äußerten oder an friedlichen Versammlungen teilgenommen haben. Während in der Ukraine die Anhänger der „Volksrepubliken“ als Terroristen gelten und entsprechend verfolgt werden, was Nashif allerdings nicht sagt, würden diejenigen, die in den „Volksrepubliken“ pro-ukrainische Ansichten vertreten verfolgt. Auch Aktivisten, die Opfer häuslicher Gewalt unterstützen, würden verfolgt. Ähnlich sei es auf der Krim, wo Meinungs- und Versammlungsfreiheit sehr eingeschränkt sind und vor allem Tataren verfolgt werden.

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Ein Kommentar

  1. Es mag an mir liegen, aber teilweise weiß ich nicht, was der OHCHR hergibt. Geht es hier um den Bericht? Wird darin gemutmaßt „Da scheinen sich Russland und die Ukraine nicht sehr zu unterscheiden.“ Ganz abgesehen davon, dass die „Rasenmähermethode“ wenig hilfreich ist, ist für mich ein Unterschied zwischen der Ostukraine und der Ukraine (Kiew)
    Wie die Verbreitung im Westen stattfindet ist beschrieben.
    Den Bericht der OHCHR finde ich erst einmal gut, das macht eventuell Druck auf das Minster Abkommen und dessen Umsetzung.
    „Wir“ haben lediglich Corona und keinen Bürgerkrieg, aber anschauen könnte es die OHCHR dennoch.
    Schöne Weihnachten

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