Wer steckt hinter den NSU-Morden? Und wer wusste wann vom NSU?

„Kein Schlussstrich“-Demonstration zur Urteilsverkündung im NSU-Prozess am 11. Juli 2018 in München. Bild: Henning Schlottmann/CC BY-SA-4.0

 

Der Landtag in Bayern setzt wieder einen Untersuchungsausschuss zu der ungelösten Mordserie ein – Der hat allerdings nur etwa ein Jahr Zeit

 

Thomas Moser

 

Die Vergangenheit holt die Gegenwart ein. Voraussichtlich am 19. Mai 2022 setzt der bayerische Landtag seinen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss ein. Das ist neun Jahre nach dem ersten und vier Jahre nach dem Ende des Strafprozesses in München. Dieser insgesamt nun bereits fünfzehnte U-Ausschuss – der vierzehnte läuft aktuell in Mecklenburg-Vorpommern – dokumentiert zugleich, wie ungelöst der Mord- und Terrorkomplex ist, dem zehn Menschen zum Opfer fielen. Allerdings hat der Ausschuss nur stark ein Jahr Zeit, weil im Herbst 2023 die nächsten Landtagswahlen anstehen. Ein Zeichen von Halbherzigkeit, gerade weil die Fragen, die der Ausschuss beantwortet haben möchte, ziemliche Brisanz enthalten. Schon jetzt ist absehbar, dass dann ein dritter Anlauf genommen werden müsste.

Der erste NSU-Untersuchungsausschuss in Bayern tagte von Juli 2012 bis Juli 2013 kurz nach Beginn des Prozesses vor dem Oberlandesgericht München gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Bei der Bundesanwaltschaft sind aber noch Verfahren gegen neun Personen anhängig, die die NSU-Täter unterstützt haben sollen.

In Bayern wurden fünf der zehn NSU-Morde verübt. Zwei in München, drei in Nürnberg, wo im September 2000 die Mordserie begann. Außerdem kam es im Juni 1999 zu einem Sprengstoffanschlag, der heute dem NSU zugeordnet wird, den der erste bayerische U-Ausschuss aber noch nicht kannte, weil er erst im Prozess durch die Aussage eines Angeklagten herauskam.

Im ersten NSU-Ausschuss kam es gegen Ende, im Juni 2013, zu einem bemerkenswerten Zeugenauftritt eines Münchner Polizeibeamten. Er widersprach den allgemeinen Entschuldigungen der Sicherheitsbehörden, man habe bis zum Auffliegen des NSU im November 2011 nichts von der Gruppierung gewusst und den Namen NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) nicht gekannt. Dem entgegen erklärte Kriminalhauptkommissar Konrad Pitz vor dem Landtagsgremium, bei einer Dienstbesprechung in Nürnberg zum Jahreswechsel  2007/2008 sei von einer „rechtsradikalen, kriminellen oder terroristischen Gruppierung namens NSU“ die Rede gewesen. Pitz konnte sich allerdings nicht mehr erinnern, wer genau diese brisante Aussage gemacht hatte. Nur, dass sie „von oben“ kam, der Leitung der BAO (Besondere Aufbau-Organisation) „Bosporus“, die mit den Ceska-Morden befasst war, wie die Tatserie damals genannt wurden. Die BAO-Leitung wiederum, so der Zeuge weiter, will die Information vom Verfassungsschutz in Thüringen oder Sachsen erhalten haben. Der Zeuge Pitz wiederholte seine Wahrnehmung fünf Jahre später, 2018, gegenüber Journalisten der Nürnberger Nachrichten und des Bayerischen Rundfunks.

Seine Aussage im U-Ausschuss brachte ihm zunächst ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft München wegen Falschaussage ein. Erst als sich im NSU-Prozess herausstellte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2005 durch einen V-Mann aus dem NSU-Umfeld eine DVD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP“ erhalten hatte und der Name also bekannt gewesen sein muss, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Pitz wieder ein.

Bei der Abschlussdebatte im Münchner Landtag zum ersten NSU-Ausschuss am 17. Juli 2013 erwähnte der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) auch den Zeugenauftritt von KHK Konrad Pitz.

Was es mit dessen Aussage auf sich hat, habe offen bleiben müssen, so Schindler, die Legislatur ging zuende. Er legte damit nahe, dass die Untersuchung des Falles fortgesetzt werden müsste. Sein Stellvertreter, der CSU-Abgeordnete Otmar Bernhard, nannte die Aussage von Pitz dagegen „nicht schlüssig“ und „wenig glaubhaft“.

Geheimdienste und ihre V-Leute

Im Einsetzungsantrag zum NSU-Untersuchungsausschuss No. 2 sind 196 Fragen formuliert.

Der Fall Pitz ist allerdings nicht darunter. Der Nerv von dessen Aussage, sollte sie stimmen, ist, woher die Mordermittler die Informationen auf eine Gruppe namens NSU hatten, wann und wie genau sie gewonnen, aber auch, warum sie nicht weiter verfolgt wurden. Mutmaßlich kamen die Hinweise von V-Personen des Verfassungsschutzes oder der Polizei.

Tatsächlich widmet sich ein Großteil der 196 Untersuchungsfragen den inzwischen bekannten V-Leuten und ihrer Rolle in der rechtsextremen Szene hauptsächlich von Bayern, Thüringen und Sachsen. Allein in Bayern sollen es insgesamt mindestens 20 Spitzel gewesen sein.

Mindestens acht der V-Leute sind in der Öffentlichkeit namentlich bekannt: Kai D. (bayerischer Verfassungsschutz), Tino B., (Thüringer Verfassungsschutz mit Decknamen „Otto“ und „Oskar“), Ralf M. (Bundesamt für Verfassungsschutz, Deckname „Primus“), Didier M., Stephan L. (BfV, „Nias“), Roland S. (baden-württembergischer Verfassungsschutz), Michael S. (BfV, „Tarif“), Thomas R. (BfV, „Corelli“).

Dieses Personal dokumentiert bereits auf beeindruckende Weise, wie breit und eng die Geheimdienste mit dem NSU-Komplex und seinem Umfeld verflochten waren.

Man könnte den Untersuchungskreis aber noch weiter ziehen, zum Beispiel zu den Kontaktpersonen dieser V-Leute, die zum Teil selber V-Leute waren. Stephan L. hatte engen Kontakt zu Markus Fr. in Baden-Württemberg, mutmaßlich V-Person mit seinerseits Kontakt zum baden-württembergischen V-Mann Achim S., der wiederum mit Thomas R. und Ralf M. in Verbindung stand – und so weiter und so fort. Mit dem Netzwerk von Rechtsextremisten ging die Vernetzung von V-Leuten synchron. Bayern stellt also nur einen Schauplatz im bundesweiten Terrorkomplex NSU dar.

Von besonderer Bedeutung für Bayern sind die Neonazi- und Nachrichtendienst-Figuren Kai D., Tino B. und Ralf M. Kai D. war eine führende Größe der Neonaziszene Bayerns und spielte an vielen Stellen eine Rolle, unter anderem bei der internen Kommunikationsplattform namens Thule-Netz, bei der Häftlingshilfe HNG oder dem Fränkischen Heimatschutz, ein Pendant zum Thüringer Heimatschutz, der vom Verfassungsschutz mit seinem V-Mann Tino B. an der Spitze aufgebaut worden war.

Kai D. war nicht nur passiver Informationsbeschaffer, sondern auch rechtsextremer Akteur. Er hat Aktionen organisiert, die es ohne ihn gar nicht gegeben hätte. Für diese Widersprüchlichkeit des V-Mann-Wesens fand der Vorsitzende des NSU-Ausschusses, Schindler, in der Schlussdebatte des Landtags im Juli 2013 folgende Worte: „Er ist also dafür bezahlt worden, über Vorgänge zu berichten, die es nicht gegeben hätte, wenn er nicht als V-Mann vom Landesamt eingesetzt worden wäre.“

Kai D. war auf der inszenierten Neonazi-Ebene so etwas wie der Vorgesetzte von Tino B., was aber auch für die dahinter liegende Geheimdienstebene galt. Als Kai D. mitbekam, dass Tino B. Kontakte zu den beiden Hamburger Rechtsextremisten Christian W. (Partei „Die Rechte“) und Thomas W. (ex-NPD-Chef) unterhielt, unterband er das im Interesse des Verfassungsschutzes. Damit ergibt sich zugleich ein Spitzelverdacht auch gegen W. und W.

Kai D.s Rolle geht über die eines puren, „privaten“ Spitzels hinaus. Er war (und ist?) eine Art hauptamtlicher V-Mann. Vor seinem Engagement für das bayerische Landesamt war er zum Beispiel für den Berliner Verfassungsschutz in der linken Szene im Einsatz.

Obwohl sein Name, wie die der V-Leute Tino B. und Thomas R., auf der Adressliste von Uwe Mundlos steht, hat Kai D. beteuert, zum NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe keinen Kontakt gehabt zu haben. Das kann man unter pflichtschuldiger Verneinung abbuchen, weil es einen solchen Kontakt amtlicherseits nicht geben darf, selbst wenn es ihn gab. Darüber hinaus kommt es darauf aber sowieso nicht unbedingt an, weil es an der Allein- oder Haupttäterschaft der beiden Uwes begründete Zweifel gibt. Die Frage wäre stattdessen, wer die möglichen – anderen – Täter waren, welche möglichen anderen Terrorzellen es neben der bekannten noch gab und was die Geheimdienste und ihre V-Leute darüber wissen. Bisher hat das bayerische Innenministerium Auskünfte zum V-Mann Kai D. mit der Begründung verweigert, dadurch könnte das Wohl des Landes Bayern gefährdet sein. Diese Begründung macht eine Aufklärung nun erst Recht erforderlich. Offensichtlich muss es sich um einen ernsten Hintergrund handeln.

V-Mann Tino B. war die zentrale Neonazi-Größe im Thüringer Heimatschutz, der zum Umfeld des NSU gezählt werden kann. Er hatte noch nach dem Untertauchen des Trios Kontakt zu ihm und wurde 2001 vom Amt selber enttarnt und damit unbrauchbar gemacht. Ein höchst bemerkenswerter Vorgang, über dessen Gründe man bisher nur mutmaßen kann. War er dem Trio zu nahe und wusste zu viel?

V-Mann Ralf M. wiederum war die zentrale Szenefigur in Zwickau, wo das NSU-Trio wohnte. Seine Bekanntschaft mit den dreien kann als belegt gelten. Er lebt seit Jahren im Ausland und ist deshalb für deutsche Behörden – angeblich – nicht greifbar. Ralf M. soll vor seiner Tätigkeit für das BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz), die bereits 1992 begann, für den bayerischen Verfassungsschutz gearbeitet haben. Diese Kenntnis ist relativ neu, ihr gelten etliche Fragen des kommenden U-Ausschusses. Wie lange hat er für das LfV gearbeitet? Was war sein Auftrag? Warum wurde er dem Bundesamt übergeben? Und warum wurde seine Spitzeltätigkeit in Bayern vor dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss nicht offengelegt?

Zweifel an der Allein- oder Haupttäterschaft der beiden Uwes

Ganz allgemein gesprochen geht es bei sämtlichen V-Leuten um ihr Wissen über die Szene und die Ereignisse in der Tatstadt Nürnberg und der Tatstadt München. In beiden Städten mischten sich Neonazis aus West und Ost. Es existierten einschlägige Trefforte.

In Nürnberg wurde vor Beginn der Mordserie im Juni 1999 in einer von einem Deutschtürken betriebenen Gaststätte ein Anschlag mittels einer Sprengfalle in einer Taschenlampe verübt, bei dem ein Mensch verletzt wurde. Bis 2013 wurde dieser Anschlag nicht dem NSU zugerechnet. Das geschah erst durch die Aussage des Angeklagten Carsten Schultze im Münchner Prozess. Dennoch ist die Urheberschaft nicht klar. Im Fragenkatalog des Landtags liest man: „Wer hat den Sprengstoffanschlag begangen und von wem wurde er vorbereitet?“ Offensichtlich jedenfalls nicht zweifelsfrei von Böhnhardt und Mundlos, was die Fragezeichen hinter ihrer angeblichen (Allein-)Täterschaft untermauert. Man kann in dem Fall ein Beispiel für einen größeren Täter- und Unterstützerkreis der sogenannten NSU-Taten sehen.

Nürnberg wurde auch nach dem Ende des NSU noch einmal Tatort. Eine der DVD-Scheiben mit dem 15-minütigen Video über die zehn Morde wurde von einer Person Ende November 2011 bei den Nürnberger Nachrichten in den Hausbriefkasten eingeworfen. Beate Zschäpe kann es nicht gewesen sein, sie war zu diesem Zeitpunkt bereits in Haft. Wer dann also?

Ein Fragenkomplex der Ausschuss-Agenda gilt dem Umgang bayerischer Sicherheitsbehörden mit den Familien der Opfer, die verdächtigt wurden, mit den Morden zu tun zu haben. Und letzter interessanter Untersuchungsgegenstand ist die Rolle der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung bzw. Nicht-Aufklärung der Taten nach dem Auffliegen des NSU im November 2011. Das zeigt, dass sich der NSU-Skandal bis in die Gegenwart verlängert hat und führt zu einem ambitionierten Untersuchungszeittraum von nicht weniger als 32 Jahren, 1990 bis 2022.

Was fehlt in der Untersuchungsausschuss-Agenda?

Trotzdem spart das bayerische Parlament mehrere ungeklärte Sachverhalte aus. Außer Konrad Pitz, dessen Aussage, die Mordermittler in Nürnberg hätten schon 2007 von einer kriminellen Gruppierung namens NSU gewusst, man sich immerhin über den Umweg der V-Leute nähern kann, fehlen in der UA-Agenda zwei weitere Komplexe.

Da ist der Fall Michael Kr. Er taucht als Personenspur in den Ermittlungen der BAO Bosporus auf. Eine unbekannte DNA auf dem Unterhemd von Enver Simsek, dem ersten Mordopfer, besitzt eine Übereinstimmung mit der DNA von Michael Kr. Im Mai 2008 schoss er bei einer Polizeikontrolle in Bayreuth auf die Beamten und tötete sich dann selbst. Die Polizei fand bei Kr. Unterlagen über etwa 40 Waffenerddebots. Einige wurden ausgehoben, ein Großteil konnte aber bis heute nicht geortet werden. Im Abschlussbericht des Bundestagsuntersuchungsausschusses II wird der Fall Michael Kr. im Votum der Linksfraktion auf vier Seiten behandelt („Mögliche Verbindungen des NSU-Netzwerkes in Bayern zu Michael Kr[…]“) und eine „weitere parlamentarische Aufklärung“ vorgeschlagen.

Und schließlich spart der Fragenkatalog des neuen NSU-Ausschusses noch einen besonderen Komplex aus: Der Zusammenhang zwischen dem ermordeten Mädchen Peggy K. und einer DNA-Spur des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt, eine bizarre Geschichte, die allerdings real und bisher nicht aufgeklärt ist.

Im Mai 2001 verschwand in Lichtenberg in Nordbayern das neunjährige Mädchen spurlos. 15 Jahre später, im Juli 2016, wurden nur wenige Kilometer entfernt auf Thüringer Gebiet die Knochen des Kindes gefunden. Der oder die Mörder sind bis heute unbekannt. Ein zunächst verurteilter geistig behinderter Deutsch-Türke musste später wieder in Freiheit entlassen werden. Bei den Fundortuntersuchungen stellte die Kriminaltechnik ein mehrere Millimeter großes Stoffteilchen sicher, das von einem Kopfhörer stammte, an dem sich die DNA des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt befand. Der Kopfhörer lag in jenem Wohnmobil, in dem am 4. November 2011 Böhnhardt und Mundlos ums Leben kamen. Es war der Tag, als der NSU aufflog.

Unstrittig ist, dass das Stoffteilchen beim Fundort Peggys lag, dass sich Böhnhardt-DNA darauf befand und dass es am Tag der Spurensicherung im Juli 2016 dorthin gekommen sein muss. Wie es dorthin kam, können – oder wollen – die zuständigen Behörden nicht sagen. Eine unbeabsichtigte Spurenverschleppung eines fast fünf Jahre alten Asservates durch Thüringer Mordermittler oder durch Mordermittler des BKA oder durch Thüringer Gerichtsmediziner wird zwar nahegelegt, kann aber nicht nachgewiesen werden. Möglich ist stattdessen, dass das Teilchen absichtlich platziert wurde. Das könnte nur durch jene offizielle Stelle geschehen sein, die es in ihrem Besitz hatte. Entweder das LKA Thüringen oder das BKA. Unklar wäre das Motiv für eine solche Manipulation, von der man ausgehen musste, dass sie entlarvt wird. Sollte auf einen bisher unentdeckten Zusammenhang hingewiesen werden? Kinderhandel etwa.

Der Leiter der BAO Bosporus, die die Ceska-Morde in Bayern untersuchen sollte, Wolfgang Geier, war zuvor auch der Leiter der Sonderkommission „Peggy“, die das Schicksal des Mädchens aufklären sollte. Beides blieb erfolglos.

Und dann ist da noch ein Reporter des SWR, der eine fragwürdige Rolle bei der Peggy-Böhnhardt-Geschichte spielte und der über exklusive Kontakte zur Bundesanwaltschaft und zum Bundeskriminalamt verfügt. Im Oktober 2016, am Tag, als sich das Gericht in München für die Böhnhardt-Spur interessierte und die Angeklagte Zschäpe eine schriftliche Stellungnahme dazu ankündigte, verbreitete der Kollege Holger S. auf allen Kanälen der ARD, er wisse aus höchsten Ermittlerkreisen, dass es sich bei der Böhnardt-DNA um eine falsche Spur handle. Das Material habe an einem Zollstock des LKA Thüringen geklebt und sei von dort zum Fundort der sterblichen Überreste des Mädchens verschleppt worden. Die reinste Desinformation, wie wir heute wissen. Die Behörden erklären zwar, sie würden von einer Verschleppung der DNA-Spur ausgehen, sie können aber nicht sagen, wie und auf welchem Weg das geschehen sein soll. Einen Zollstock schließen sie sogar explizit aus.

Der Einsatz des ARD-„Terrorismus-Experten“ war jedenfalls nachhaltig. Noch im Oktober 2020, als die Staatsanwaltschaft Bayreuth die Ermittlungen im Fall Peggy einstellte, verbreitete dpa die Falschinformation der ARD weiter: Die DNA-Spuren Böhnhardts hätten sich „später als Verunreinigung eines Geräts der Spurensicherung“ herausgestellt.

Ein angeblicher Sachverhalt, der manchen als willkommen erscheint, weil er weitere unangenehme Nachforschungen erspart. Auch dafür steht der NSU-Schauplatz Bayern stellvertretend für die gesamte Republik.

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