Konfliktpotenzial zwischen SPD, Bündnis90/Grünen und der FDP bei der Politik der Inneren Sicherheit

Bild: BPOL

 

Die drei Koalitionspartner standen sich in den letzten Jahren auf unterschiedlichen Ufern gegenüber: Die SPD als langjähriger Garant einer Stimmenmehrheit für die Union; Bündnis90/Grüne und FDP als Opposition gegen diese Politik der Inneren Sicherheit.

Dieser Artikel ist zweiter Teil eines Dreiteilers mit Fragen zum Koalitionsvertrag der Ampel im Hinblick auf die Politik der Inneren Sicherheit und zur Berufung von Nancy Faeser zur neuen Bundesministerin des Inneren.
Der erste Teil fragte: Was – im Bezug auf die Innere Sicherheit – steht NICHT im Koalitionsvertrag und warum nicht?

Der vorliegende zweite Teil beschäftigt sich mit Ankündigungen im Ampel-Koalitionsvertrag (= KV), die Konflikte aufzeigen oder das Zeug haben, solche zu provozieren: Zwischen den Koalitionspartnern, zwischen der neuen Regierung und „der Polizei“ und mit Widersprüchen zwischen den konkret anmutenden Ankündigungen beim verstärkten Kampf gegen Organisierte Kriminalität, die vermissen lassen, wie und womit sie umgesetzt werden sollen.
In Kürze folgt als Abschluss ein dritter Teil mit der Analyse, was der Umsetzung der Vorhaben zur Inneren Sicherheit im Weg stehen und Erfolge schwer machen wird für die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

  1. Konfliktpotenzial innerhalb der Ampel-Koalition

Konfliktpotenzial ergibt sich daraus, dass die drei Koalitionspartner sich in den letzten Jahren auf unterschiedlichen Ufern gegenüber standen: Die SPD als langjähriger Garant einer Stimmenmehrheit für die Union im Deutschen Bundestag; Bündnis90/Grüne und FDP als Opposition gegen diese Politik der Inneren Sicherheit, für die sie keine Mehrheit hatten.

Die SPD hat ein Glaubwürdigkeitsproblem

Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 begann der Umbau der Sicherheits­archi­tektur hin zu einem Staat, der „vor die Lage kommen wollte“.

Von den sechs Wahlperioden seit 1998 stellte die SPD in den beiden ersten die stärkste Fraktion und den Kanzler (Gerhard Schröder), und war in drei der folgenden vier Wahlperioden unter Kanzlerin Merkel kleinerer Partner in der unionsgeführten Bundesregierung.

Beginn des Umbaus der Sicherheitsarchitektur unter der rot-grünen Koalition

2001, in der ersten Regierungszeit von SPD-Kanzler Schröder, setzte der Bundesinnenminister Otto Schily von der SPD die ersten Sicherheitsgesetze durch („Otto-Katalog“ genannt), die den Umbau zur neuen Sicherheitsarchitektur begründeten. In der rot-grünen Koalition zwischen 1998 und 2005 brachte die SPD-geführte Bundesregierung 59 Gesetzesvorhaben zur Inneren Sicherheit erfolgreich durch den Bundestag, wozu ihr stabil die Grünen als kleinerer Koalitionspartner verhalfen (die Eingrenzung auf das Sachgebiet der Inneren Sicherheit folgt dem DIP = Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien des Deutschen Bundestages).

95 Sicherheitsgesetze der Merkel-Regierung, denen die SPD zur Gesetzeskraft verhalf

Ein Profil als Bürgerrechtspartei hat sich die SPD in den sechzehn der zwanzig Jahre ihrer Regierungsbeteiligung wahrlich nicht verdient. Sondern ganz im Gegenteil danach in der Regierung Merkel brav mitgetragen und abgenickt, was die Bundesregierung, selten auch die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Union, an Gesetzentwürfen im Bundestag eingebracht hat:

In den Wahlperioden der ersten (2005-2009), zweiten (2013 – 2017) und dritten Großen Koalition (2017 – 2021) unter Führung der Union wurden mindestens 95 Gesetze zur Inneren Sicherheit neu gefasst oder verschärft: Dem Koalitionszwang folgend hat die SPD-Fraktion bei allen dazu beigetragen, die Mehrheit für die unionsgeführte Regierung sicherzustellen. Kein einziges dieser Gesetze wurde abgelehnt, weil die Regierung die notwendige Mehrheit nicht erreichte.

  • Gesetze zu den Sicherheitsbehörden des Bundes
    • BKA-Gesetz (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt)
    • Bundespolizeigesetz (BPol)
    • Verfassungsschutz (BfV)
    • Bundesnachrichtendienst (BND)
    • Militärischer Abschirmdienst (MAD) (15. WP SPD/Grüne)
    • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (mehrere)
  • Gesetze zur parlamentarischen Kontrolle (oder deren Aufweichung) der Nachrichtendienste (mehrere)
  • Gesetze für den supranationalen Informationsaustausch mit Sicherheitsbehörden
    • Gesetz zum Schengener Informationssystem
    • Europol-Gesetz
    • Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen … zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der EU

(17. WP, Union und FDP)

    • Gesetze über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit Kuwait, Kroatien, Saudi-Arabien, Ukraine, Kosovo, Katar (17. WP)
    • Gesetze über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit Serbien, Tschechien, Polen, Ägypten, Tunesien, Georgien, Albanien (18. WP)
    • Gesetz zum Abkommen zwischen der BRD und Frankreich über die Zusammenarbeit bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
    • Gesetz zum Abkommen zwischen der BRD und Frankreich über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen … (18. WP)
  • Diverse Gesetze zur Terrorismusbekämpfung
  • Mehrfache Änderungen der Waffen- und Sprengstoffgesetze und Einführung eines nationalen Waffenregisters
  • Gesetze zur Überwindung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten
  • Änderungen des Pass- und Personalausweisgesetzes und verpflichtende Einführung von biometrischen Daten in beiden Ausweisarten
  • Diverse Gesetze zum Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung; führten i.d.R. zur Strafverschärfung bei bestimmten Delikten (z.B. Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Rettungskräfte) bzw. Anwendbarkeit von TK-Überwachungsverfahren (z.B. Erhebung von Verkehrsdaten = Funkzellenabfrage nach Wohnungseinbruchdiebstahl)

Mittel zur Konfliktvermeidung: Dokumentation und Evaluation des Status Quo

Das Konfliktpotenzial zwischen SPD und Bündnis90/Grünen und der FDP bei der Politik der Inneren Sicherheit ist bei den Koalitionsverhandlungen sicher deutlich zutage getreten. Eine Lösung auf diesem Gebiet ist unwahrscheinlich: Eine wesentliche Veränderung der Gesetze für die Sicherheitsbehörden des Bundes ist nicht zu erwarten: Denn wie sollte die SPD erklären, dass sie in naher Zukunft ablehnt, was sie unter eigener Regierungsführung eingeleitet und jahrelang in der alten Regierungsfraktion mitgetragen hat. Nur der Verweis auf den Zwang zur einheitlichen Abstimmung mit den jeweiligen Koalitionspartnern wird nicht reichen. Sie müsste sich dann nämlich dennoch fragen lassen, welche eigene [andere?] Haltung zu wichtigen Themen der Inneren Sicherheit hat.

Vereinbarung zur Sicherheitsarchitektur und den Sicherheitsgesetzen im Koalitionsvertrag

Im Ampel-Koalitionsvertrag (= „KV“) ist vereinbart, dass

  • Sicherheitsgesetze und deren Auswirkungen auf Bürgerrechte bis spätestens Ende 2023 im Lichte der technischen Entwicklung einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation unterzogen werden sollen (KV, S. 108);
  • und dass die Sicherheitsarchitektur in Deutschland gemeinsam mit den Ländern einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden soll (KV, S. 105).

Beides sind wachsweiche Ankündigungen. Mehr als eine Bestandsaufnahme des Status quo ist hier nicht zu erwarten. Sie lassen darauf schließen, dass bereits bei den Koalitionsverhandlungen in diesen Punkten erhebliche Diskrepanz zwischen den Koalitionspartnern bestand. Sonst hätte man sich auf wesentlich konkretere Formulierungen verständigen können.

Zumal die Koalitionspartner einen Koalitionszwang vereinbart haben, sich also verpflichtet haben, bei Gesetzesvorhaben oder Anträgen einheitlich abzustimmen.

Bestandsaufnahme des aktuellen Ausmaßes der Überwachung in der Überwachungsgesamtrechnung

Laut Koalitionsvertrag der Ampel

  • will man eine Überwachungsgesamtrechnung erstellen (KV, S.108),
  • wird verlangt, dass jede zukünftige Gesetzgebung „diesen Grundsätzen“ [welchen eigentlich?] genügt (KV, S. 109),
  • und dass eine „Freiheitskommission“ [das soll ein unabhängiges Expertengremium sein] bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert (KV, S. 109).

Was ist die Überwachungsgesamtrechnung?

Der Begriff geht zurück auf die Entscheidung des Bundes­verfas­sungs­gerichts von 1983 zur Vorrats­daten­speicherung. „Die Richterinnen und Richter mahnten dabei zum ersten Mal etwas an, das Alexander Roßnagel, Professor für Öffentliches Recht in Kassel, als ‚Überwachungsgesamtrechnung‘ beschreibt, also eine Gesamtbetrachtung aller Mechanismen, mit denen der Staat Bürgerinnen und Bürger überwacht.“

„Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“

2010 erklärte dann das Bundes­verfassungs­gericht die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in ihrer damaligen Form für unzulässig: Laut Prof. Roßnagel hat das Gericht jedoch mehr als nur die VDS kritisiert. Bemerkenswert sei, dass die Richterinnen und Richter zum ersten Mal eine Gesamt­betrach­tung aller Mechanismen anmahnen, mit denen der Staat Bürgerinnen und Bürger überwacht.

„Die moderne Informationstechnik gäbe es her, alle Aktivitäten aller Bürger umfassend und vollständig zu überwachen. Die verfassungsrechtlich geforderte zivilisatorische Leistung ist es, im Interesse der Freiheit darauf zu verzichten. […] Danach kann der Gesetzgeber Überwachungsmaßnahmen eventuell nur austauschen, aber nicht kombinieren. Wenn er etwa auf die Vorratsdatenspeicherung des TK-Verkehrs setzt, darf er nicht zugleich auf Vorrat Daten über den Straßen- und Luftverkehr und den Energieverbrauch speichern lassen. Er muss das für seinen Zweck effektivste Mittel auswählen und in anderen Gesellschaftsbereichen auf Überwachung verzichten.“

Aus: ‚‚Überwachungsgesamtrechnung: Einführung‘ auf der Webseite von Digitalcourage

Digitalcourage bietet auf seiner Webseite eine ausführliche, sehr empfehlenswerte Materialsammlung zu den Überwachungsmaßnahmenx, die seit dem Urteil des BVerfG neu hinzugekommen sind

Bilanzierung der Überwachungsmaßnahmen als Mittel zur Konfliktvermeidung

Der Vorschlag der Überwachungsgesamtrechnung klingt vernünftig. Und hat für die Ampelkoalitionäre zusätzlich den taktischen Vorteil, dass das Konfliktpotenzial zwischen der SPD, die die Sicherheitsarchitektur und – gesetze der letzten zwanzig Jahre mitgetragen hat und den beiden anderen Koalitionspartnern dadurch verringert wird.

  1. Konfliktpotenzial in der Zukunft aufgrund des Koalitionszwangs

Die Vereinbarung dazu im Koalitionsvertrag

„Im Deutschen Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ (KV, S. 174)

Es mag dafür gute Gründe geben (siehe u.a. hier), allerdings ist eine solche Vereinbarung formal-rechtlich NICHT BINDEND.

In der Praxis wird einem einzelnen Abgeordneten kein langes politisches Überleben als Mitglied des Deutschen Bundestages beschieden sein, der das tut, was das Grundgesetz (in Art. 38, Abs.1) erwartet: Nämlich sich mehrfach gegen einen (im Grundgesetz nicht vorgesehenen) Koalitionszwang und für sein Gewissen entscheidet.

Schlechte Erfahrungen mit der Koalitionstreue bei SPD und FDP

Für einen Koalitionspartner dagegen hat die eingegangene Koalitionstreue nachweisliche Nachteile: Drei Mal in den vergangenen vier Wahlperioden der Kanzlerschaft von Frau Merkel hat die SPD (in der 16., 18. und 19. Wahlperiode) und einmal die FDP (in der 17. Wahlperiode) als jeweils kleinerer Partner der Unionsfraktion es erlebt, dass sie für eingegangenen Koalitionstreue bei der nächsten Bundestagswahl vom Wähler abgestraft wurde. Auch dafür, dass durch den Koalitionszwang die u.U. anfänglich vorhandene UND artikulierte eigene Haltung des kleineren Koalitionspartners durch die erzwungene „einheitliche“ Koalitionshaltung unsichtbar gemacht wurde.

Die SPD möchte „nachschärfen“

Das fehlende eigene Profil ist am Wochenende nach Abschluss des Koalitionsvertrages auch dem neuen SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert aufgefallen: Denn der sieht Bedarf zur „Nachschärfung“ im Koalitionsvertrag und möchte „nochmal in die Diskussion gehen“. Kühnert begründet seinen Vorstoß:

„Mir ist wichtig, dass unsere Leute wissen: Eine Koalition ist keine Fusion von drei Parteien“, sagte der frühere Juso-Chef … Es komme der nächste Wahlkampf. „Außerdem gibt es in vier Jahren immer Momente, in denen jenseits des Koalitionsvertrages [sic?!] die Realität neu bewertet werden muss: Und dafür braucht es eine Partei, die weiß, wo sie selbst steht.“

Während die neu gewählte Parteispitze (Klingbeil, Esken) und Fraktionsspitze (Mützenich) im Überschwang ihrer Glücksgefühle schon laut vom anbrechenden „sozialdemokratischen Jahrzehnt“ träumt.

Wie die Koalitionspartner von GRÜNEN und FDP mit diesem – reichlich spät, aber immerhin doch noch neu entdeckten politischen Hegemonialanspruch der SPD umgehen, wird sich zeigen: Sie könnten, gemeinsam mit ihren Wählern die Frage stellen, ob es wirklich schlau war, eine so umfassende Verpflichtung zur einheitlichen, gemeinsamen Abstimmung bei allen politischen Entscheidungen einzugehen.

Anders als der einzelne Abgeordnete können Koalitionspartner gegen den Koalitionszwang entscheiden

Sie könnten allerdings auch die Macht des Faktischen sprechen lassen: Denn 118 Abgeordnete von Bündnis90/Grünen und 92 von der FDP macht zusammen 210 und damit vier mehr als die vollzählige SPD-Fraktion aufbieten kann. Einen einzelnen abtrünnigen Abgeordneten mag eine Fraktion zeitnah kaltstellen können. Zwei Koalitionsfraktionen, die gegen die SPD stimmen, lassen sich jedoch nicht einfach entsorgen. Jedenfalls dann nicht, wenn man nur dank ihrer Stimmen Anführer der Regierungsmehrheit geworden ist und diese Mehrheit nicht gefährden möchte.

Die kurze Halbwertszeit des Prinzips „Pacta sunt servanda“– Verträge sind einzuhalten – bei der SPD

Nicht ganz unwichtig ist auch das Bild, das die jüngsten Äußerungen aus der SPD dem Wahlvolk vermitteln: Die Halbwertszeit von eingegangenen Verpflichtungen der SPD (hier die im Koalitionsvertrag) beträgt weniger als eine Woche. Was die Öffentlichkeit ja gerade auch erfährt im Zusammenhang mit Versprechen bezüglich Lockdown und vor allem einer Impfpflicht – und Tausende am Wochenende veranlasst hat, zu Demonstrationen auf die Straße zu gehen.

Mit einem solchen Verhalten nach Gutsherrenart zeigt die SPD sehr früh, dass sie keinen Deut anders ist als ihr bisheriger Regierungspartner Union. Und verspielt damit in atemberaubend kurzer Zeit, was sie für ein erfolgreiches Jahrzehnt politischer Führung am meisten bräuchte: Vertrauen in sie als glaubwürdige neue politische Führungskraft.

  1. Konfliktpotenzial zwischen Regierung, Polizei und Gewerkschaften

Es ist anscheinend diplomatisch notwendig für eine neue Regierungskoalition, gegenüber Polizei (und Nachrichtendiensten) vorauseilend „Wertschätzung“ auszudrücken. Dies tat sie gegenüber der Bundespolizei – sie ist die größte Polizeiorganisation des Bundes, für die die neue Koalition direkt entscheidungsbefugt ist – gefolgt von einer Liste von Verbesserungsversprechungen.

Konkret angekündigte Verbesserungen für die Bundespolizeien

Die Einleitung ist eine Werbung um Sympathie mit Hilfe einer Serie von Ankündigungen des neuen Arbeitgebers für die Mitarbeiter der Bundespolizei und des Bundes, vor allem für die 51.441 Mitarbeiter:innen der Bundespolizei.

„Die Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten … drückt sich auch durch eine gute Personal- und Sachausstattung, den Zustand der Liegenschaften, den Abbau von Überstunden und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage aus. Die Finanzierung werden wir sicherstellen. Außerdem steigern wir die Attraktivität durch die Förderung von Fachkarrieren und eine diversitätsorientierte Stellenbesetzungsoffensive.“ (KV, S. 104)

… und Mahnungen zu Verbesserungen von Transparenz und Umgang mit Fehlern …

Dahinter wagt es die neue Regierung doch tatsächlich, Vorhaben zu mehr Transparenz und Fehlerkontrolle für Polizei anzukündigen. Das hat umgehend einen Aufschrei der chronisch lautesten der drei Polizeigewerkschaften zur Folge und löst auch bei den beiden anderen keine Begeisterungsstürme aus.

Die Versprechungen greifen unmittelbar Forderungen der Polizeigewerkschaften auf: Von denen sich der Bezirk Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GDP), sie ist mit rund 195.000 Mitgliedern mit Abstand die größte, befriedigt zeigte: Vieles sei im vorliegenden Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden, viele GdP-Forderungen fänden sich darin wieder, insbesondere die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, der Abbau von Überstunden und die Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung der Polizei.

(Wie üblich mit) Schaum vor dem Mund: Die Deutsche Polizei­gewerkschaft (DPolG)

Ganz anders sieht dies der stellvertretende Bundesvorsitzende Teggatz der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), deren Mitgliederzahl etwa halb so groß ist wie die der GdP: Die Ampel habe mit dem Koalitionsvertrag die „Katze aus dem Sack gelassen“, es sei „ein schwarzer Tag für die innere Sicherheit“ und das Ergebnis sei „mehr als ernüchternd“.

Auf die Verbesserungsvorhaben ging er nicht weiter ein, sondern attackierte zwei Ungehörigkeiten aus seiner Sicht: Sie lauten im Koalitionsvertrag (S.104):

„Wir führen eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten ein. Wir führen die pseudonyme Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten ein.“

Es sei, schäumte Herr Teggatz weiter, scheinheilig“, Respekt und Unterstützung für die Sicherheitsbehörden und ihre Beschäftigten zu bekunden und dann einen Polizeibeauftragten zu installieren und die Kennzeichnungspflicht für Polizist:Innen einführen zu wollen. Eindrucksvoller könne eine Bundesregierung ihr „offensichtlich tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber den Sicherheitsbehörden“ nicht dokumentieren.

Ein übersteigertes Gefühl der eigenen Wichtigkeit, das bei Rainer Wendt, dem Bundesvorsitzenden dieses Verbandes schon lange auffällt, durchbricht inzwischen offensichtlich auch die Grenzen üblichen Anstands und Benehmens bei seinem Stellvertreter. Damit will er wohl ankündigen, dass das mediale Getöse der DPolG in Zukunft wieder sehr viel lauter werden wird gegenüber Bündnis90/Grünen und FDP in der Regierung.

Befürwortung und dezente Kritik vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

„Mit dem Koalitionsvertrag hat die Ampel einen kriminalpolitischen Weg skizziert, den der BDK in vielen Punkten unterstützt. Zahlreiche Forderungen des BDK finden sich darin wieder. So etwa die Verbesserung und Verstetigung der Betrachtungen der Kriminalitätslage mit dem periodischen Sicherheitsbericht und der Revision der vorhandenen Statistiken, die Vereinheitlichung der Bearbeitungssysteme oder die Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat. … Bei vielen Punkten kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. …“

Zur Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten

Beim Bundespolizeibeauftragten handelt sich um ein Projekt, das die Fraktion Bündnis90/die Grünen schon seit 2016 verfolgte, wie mit einem ähnlichen Vorhaben auch die Fraktion Die Linke. Auslöser waren die Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungs­ausschuss, insbesondere die Missstände und Fehler bei der Ermittlung über fast zehn Jahre, der Umgang mit Opfern und Angehörigen und einseitige Ermittlungen durch die beteiligten Polizeibehörden.

Der – von vielen Seiten beklagten – mangelnden Fehlerkultur bei den Polizeibehörden, gepaart mit ihren sehr weitgehenden Eingriffsintensitäten und umfangreichen Befugnissen, steht bisher als Möglichkeit zur „Gegenwehr“ des Betroffenen nur die Fach- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen oder eine Strafanzeige. Bei beidem kommt für die Betroffenen erfahrungsgemäß nicht viel oder gar nichts heraus.

Gesetzentwurf von Bündnis90/Grünen – abgelehnt

In dem im Februar 2016 von den Grünen vorgelegten Gesetzentwurf sollte für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundeszollverwaltung ein unabhängiger Bundes­polizei­beauftragter vom Bundestag gewählt werden. [Ähnlich übrigens wie der Wehrbeauftragte des Bundestages, dessen Amt es bereits seit 1956 gibt.]

Damit sollte die Möglichkeit geschaffen werden, polizeiliche Missstände und Fehler aufzuzeigen, ohne dass Bürger, Menschenrechtsorganisationen oder auch Polizeibeamte dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile befürchten müssen. Die Antragsteller sahen darin auch die Chance, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der Polizei zu stärken und betroffene Polizisten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.

Doch der Gesetzentwurf wurde im Juni 2016 von der CDU/CSU abgelehnt, die SPD zeigte sich offen.

Anhörung im Innenausschuss, Ablehnung von GDP und DPolG

Im Mai 2017 gab es zum Thema eine Anhörung vor dem Innenausschuss, bei der sich die Unionsfraktion schon im Vorfeld durch die Wahl von drei Sachverständigen der Kritik aussetzte: Sie bot nämlich Dieter Romann auf, den Präsidenten der Bundespolizei, der einen Bundespolizeibeauftragten noch einigermaßen diplomatisch als „für die Bundespolizei nicht zwingend indiziert“ bezeichnete.

Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt fasste das Vorhaben als Angriff auf die Zunft der Polizeibeamten auf, die seiner Überzeugung nach gegen Kritik sakrosankt zu sein haben, weil sie ohnehin keine Fehler machen. Und Jörg Radek, der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der GDP, sah keine Veranlassung dafür, dass sich Polizeibeamte „außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Amtshandlungen zu rechtfertigen haben.“

Ende Juni 2017 wurde dann im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Er wurde abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen die sich FDP, GRÜNE und Linke nicht durchsetzen konnten. Die AfD enthielt sich.

Bundespolizeigesetz ohne Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung und biometrische Gesichtserkennung

Recht konkret ist im Koalitionsvertrag ein Vorhaben zur erneuten Veränderung des Bundespolizeigesetzes formuliert: Das Bundespolizeigesetz soll novelliert werden ohne die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung“ (KV, S. 110).:

Was unter den beiden Begriffe zu verstehen ist, erklärt der SPD-Verband Niedersachsen folgendermaßen:

Was ist die Quellen-TKÜ?

Um einen Terroranschlag zu verhindern, konnten Sicherheitsbehörden die Telefonate eines Verdächtigen abhören. Auf dessen WhatsApp-Chats oder per Skype geführte Gespräche durfte bisher aber nicht zugegriffen werden. Das wird sich ändern – allerdings nur innerhalb enger rechtlicher Grenzen. Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass jemand einen Anschlag oder eine ähnliche Straftat vorbereitet, konnte die Polizei im Zuge der Ermittlungen zum Beispiel Telefongespräche abhören – sofern eine Richterin oder ein Richter dies anordnet. Kommunizieren die Terroristen allerdings über verschlüsselte Programme wie WhatsApp, hatte die Polizei bislang keinen Zugriff. Um das zu ändern und z.B. eine terroristische Straftat im Vorfeld zu verhindern, werden künftig die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (abgekürzt Quellen-TKÜ) und auch „Online-Durchsuchungen“ möglich sein. Das Ermöglichen der Quellen-TKÜ ist notwendig, da es inzwischen fast zum Standard geworden ist, dass Chats und Gespräche verschlüsselt werden: Messenger wie WhatsApp oder Telegram z.B. verschlüsseln die Daten, ohne dass der Nutzer sich aktiv dafür entscheiden oder etwas dazu beitragen muss. Durch eine klassische Telekommunikationsüberwachung können verschlüsselte Gespräche und Chats aber nicht ausgewertet werden. Deswegen kann die Quellen-TKÜ künftig eingesetzt werden, um die Kommunikation von Gefährdern vor der Verschlüsselung zu erfassen. Hierzu wird eine Software – ein Trojaner – auf dem Mobiltelefon oder Endgerät eines mutmaßlichen Attentäters installiert, die es ermöglicht, Daten auszuwerten, bevor diese verschlüsselt werden.“

Was bedeutet Online-Durchsuchung?

„Auch bei der sogenannten Online-Durchsuchung wird ein Trojaner auf dem Computer oder Mobiltelefon eines Verdächtigen installiert, um dessen Dateien gezielt nach bestimmten Stichworten zu durchsuchen und so Hinweise und Beweise für eine geplante Straftat zu finden, hier jedoch nicht begrenzt auf Telekommunikationsdaten. Allerdings sind die Hürden für beide Maßnahmen hoch: Sowohl Quellen-TKÜ als auch Online-Durchsuchungen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine Richterin oder ein Richter dies anordnet und die Maßnahme nötig ist, um terroristische Straftaten oder schwere Gewaltstraftaten im Umfeld der organisierten Kriminalität, also beispielsweise durch einen kriminellen Clan, zu verhindern. Durch die geplante Straftat muss dabei eine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit einer oder mehrerer Personen oder ein Angriff auf eine kritische Infrastruktur drohen. Als kritische Infrastruktur bezeichnet man Systeme und Anlagen mit übergeordneter Bedeutung für das gesellschaftliche, wirtschaftliche oder soziale Wohlergehens der Bevölkerung. Dazu gehören etwa die Wasserversorgung, Energienetze oder medizinische Einrichtungen.“

Keine flächendeckende Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung

„Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zur Überwachungszwecken lehnen wir ab“, heißt es im Koalitionsvertrag weiter auf S. 109.

Chancen zur Umsetzung in einer Novelle zum Bundespolizeigesetz

Für diese drei Forderungen aus dem Koalitionsvertrag besteht eine Chance auf Umsetzung: Die Koalition aus Union und SPD hatte zwar im Februar 2021 einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, über den dann heftig gestritten wurde im Bundestag.

Dass es nicht zu einer Verabschiedung des Regierungsentwurfs kam, lag allerdings am Bundesrat, der dem Gesetzentwurf (aus mir unbekannten Gründen) die Zustimmung versagte. Die ausstehende Novelle des Gesetzes steht also ohnehin auf der Liste der offenen Punkte im Arbeitsplan der neuen Regierung.

  1. Konfliktpotenzial zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Kampf gegen OK

Die Vorhaben der Koalition zum Kampf gegen Organisierte Kriminalität stechen in ihrer Konkretheit heraus im Vergleich mit den sonstigen Ankündigungen (KV, S. 107):

Vorhaben im Kampf gegen OK

  1. Der Kampf gegen organisierte Kriminalität soll Schwerpunkt werden der Sicherheitsbehörden.
  2. Die Koalitionspartner möchten mehr und bessere Strukturermittlungen durch die Polizeibehörden [damit sind Ermittlungen der Netzwerke und Hintermänner gemeint],
  3. ferner eine Intensivierung der Vermögensabschöpfung,
  4. die Optimierung der Strukturen [der Sicherheitsbehörden] bei der Geldwäschebekämpfung,
  5. eine Verbesserung des OK-Lagebildes des Bundeskriminalamts, um relevante Gruppierungen, wie die Mafia oder sogenannte Clankriminalität aussagekräftiger darzustellen, …

Die Forderungen sind mehr als berechtigt, vor allem angesichts der Informationen und Analysen aus dem aktuellen SOCTA-Jahresbericht von Europol über den Einfluss und die Auswirkungen der Organisierten Kriminalität in der Europäischen Union.

Vergleicht man diesen umfassenden Jahresbericht zur OK in der EU mit dem so genannten Bundeslagebild OK aus dem Hause BMI/BKA, kommt man zum Eindruck, dass Deutschland im Hinblick auf Organisierte Kriminalität eine Insel der Glückseligkeit ist (Falschinformationen bei Vorstellung des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität 2020).  Die Verharmlosung, die das Bundeskriminalamt seit Jahren in diesem Lagebericht betreibt, zwingt zu der (sarkastischen) Frage, wie erfolgreich eigentlich OK (im Einfluss auf Politik und Medien) tatsächlich schon ist in der Bundesrepublik Deutschland. [Zum Vergleich hier die offizielle Definition von „Organisierter Kriminalität“ in Deutschland.] Daher wird dieser Deliktsbereich auch zurecht im Koalitionsvertrag als zukünftiger Schwerpunkt der Arbeit der Sicherheitsbehörden angekündigt.

Mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen wäre das Vorhaben allerdings noch glaubwürdiger

Allerdings fehlen zu der Liste der Ankündigungen alle konkreten Maßnahmen, die eine Umsetzung tatsächlich plausibel erscheinen lassen würden:

  1. Um OK-Bekämpfung tatsächlich zum Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden zu machen, müssten die entsprechenden Abteilungen der Polizeibehörden des Bundes, also BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt, personell und finanziell besser ausgestattet werden.
  2. Für eine Verbesserung der Strukturermittlungen müsste die Ausbildung entsprechender Kompetenzen und Fähigkeiten an den Polizeihochschulen verbessert werden. Die deutschen Bundespolizeibehörden sind mit ihrem politisch indoktrinierten Fokus auf Clankriminalität [Ausländer!] vom Ansatz bei Europol noch weit entfernt: Denn dort fokussiert man sich auf die so genannten high targets, also die Topleute der besonders schwergewichtigen OK-Organisationen, z.B. solche, die nicht (nur) Drogen auf der Straße an Endverbraucher verticken, sondern sich auf den „Großhandel“ konzentrieren, d.h. Kokain oder Heroin in Zentnermengen ins Land bringen und an andere Händler verkaufen.
    Sebastian Fiedler, bis September 2021 der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und neues Mitglied der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag sprach in einem Fernsehbeitrag davon, dass diese OK-Schwergewichte vor Lachen nicht einschlafen könnten, weil sich die Polizei in Deutschland auf die „dummen Clankriminellen“ (so Fiedler) konzentriert.
  3. Eine Intensivierung der Vermögensabschöpfung, die bisher beschämend kleine Beträge generiert, erfordert sowohl mehr Ressourcen für Ermittlung und für Strukturanalysen und -auswertungen. Als auch mehr und spezialisierte Fachkräfte in der Justiz. Von beidem ist weit und breit nichts zu sehen.
  4. Zur Verbesserung der Heile-Welt-Darstellung aus den bisherigen OK-Lagebilder des BKA wäre ein Crashkurs bei Europol darüber zu empfehlen, wie man eine fundierte Information über die aktuellen Erkenntnisse und Analyse an die Öffentlichkeit bringt, ohne dabei Interna preiszugeben, die die Kriminalitätsbekämpfung gefährden.
  5. Nicht unwahrscheinlich ist [meiner Ansicht nach], dass es ähnlich fundierte Erkenntnisse und Analysen über die OK-Lage in Deutschland tatsächlich gibt bei den Verantwortlichen im BKA und BMI. Deren Veröffentlichung bisher aus politischen Gründen aus dem Bundesinnenministerium verhindert wurde. Dann wäre es an der Zeit, dort für andere politische Vorgaben zu sorgen.
  1. Ausblick auf Teil 3: Die Hindernisse bei der Realisierung der Vorhaben zur Inneren Sicherheit aus dem Koalitionsvertrag

Was der Umsetzung der Vorhaben zur Inneren Sicherheit im Weg stehen und Erfolge schwer machen wird für die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser, sind

    • politische Konzepte aus einem Bundesinnenministerium, das seit sechzehn Jahren dominiert wird von Ministern und Staatssekretären der CDU/CSU und politischen Beamten, die sorgfältig im eigenen Hause oder den Bundessicherheitsbehörden im Sinne der Hausleitung ausgebildet wurden, um die politische Agenda der Union (oder von noch weiter draußen) umzusetzen;
    • die politische Einstellung oder „Lebensanschauung“ von Polizeimitarbeitern, die die aktuellen Regierungsfraktionen per se schon als „sehr links“ ansehen
    • und ein Aufgabengebiet bei der Informationstechnik für die Sicherheitsbehörden, das sich – unter dem Schlagwort „Polizei2020“ – inzwischen weit entfernt hat von überschaubaren Zielen, die 2016 einmal gemeinsam mit den Ländern beschlossen worden waren: Und in den fünf Jahren seitdem einen Wasserkopf von Projekt- und Finanzierungsstrukturen im Bundesinnenministerium hervorgebracht hat, an praktisch Einsetzbarem jedoch noch viel zu wenig.

Mit diesen drei Schwerpunkten im Teil 3 wird diese Serie zum Abschluss kommen.

DerArtikel von Annette Brückner ist zuerst auf Police-IT erschienen,wo über Polizei und ihre Informationssysteme kritisch berichtet wird. Brückner hazb zwanzig Jahre lang in der Entwicklung und dem Projektmanagement von polizeilichen Informationssystemen gearbeitet.

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Ein Kommentar

  1. Da die Regierung aus DREI Parteien besteht ( … bestehen soll ! – also nominell ohne die CDU / CSU )

    könnte es sein, dass man sich den Ergebnissen – zumindest –
    in ZWEI Parteien

    „mit Bedauern“ ergeben musste.

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